Wien – Die Rechtsanwälte überlegen, den Mindestlohn für Bürokräfte von derzeit 1.250 Euro brutto auf 1.500 Euro zu erhöhen. "Wir werden danach trachten, das anzupassen", sagte Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), dem "Kurier".

Statt eines österreichweit gültigen Kollektivvertrags mit geregelten Gehaltsstufen und Vorrückungen gibt es bei den Anwälten nur eine sogenannte Entlohnungsrichtlinie, also eine Gehaltsempfehlung. Diese liegt aktuell bei 1.250 Euro brutto im Monat und wurde erst mit Jahresbeginn um 100 Euro erhöht. "Völlig inakzeptabel" findet das laut "Kurier" die Angestelltengewerkschaft GPA-djp.

Laut Wolff soll nun in der nächsten gemeinsamen Sitzung aller Landesrechtsanwaltskammern im Mai eine schrittweise Anhebung von 1.250 auf 1.500 Euro beschlossen werden. Beim Zeitrahmen will sich Wolff nicht festlegen, "vielleicht ab 2019 oder 2020".

Branche für Branche

Kürzlich haben sich die Gastronomen und die Textilreiniger darauf geeinigt, den Mindestlohn bis 2018 auf 1.500 Euro anzuheben. Die Schädlingsbekämpfer hatten im Februar vereinbart, künftig mehr als 1.500 Euro zu zahlen.

Vergangene Woche haben sich die Sozialpartner der Elektro- und Elektronikindustrie, die die Frühjahrslohnrunde einläuten, auf eine Anhebung des Kollektivvertrags um 1,7 Prozent geeinigt. Ihr Mindestlohn liegt künftig bei 1.750 Euro.

Die Regierung hat den Sozialpartnern bis Juli Zeit gegeben, um sich auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro zu einigen. Andernfalls werde der Gesetzgeber eingreifen. (APA, red, 20.3.2017)