Die Regierung hat sich die Lichtung des Behördendschungels vermutlich einfacher vorgestellt. Elektronische Firmengründung, virtuelle Postzustellung, digitaler Amtsweg und Behördenverkehr – das alles klingt modern und einfach. Ist es aber nicht. Das zeigt einmal mehr das Deregulierungsgesetz, das am Montag im Verfassungsausschuss des Nationalrats debattiert wird.

Es wird, auch wenn dieses Sammelgesetz, mit dem zwei Dutzend Gesetze neu geregelt, modernisiert, ausgeweitet oder abgeschafft werden, nur Stückwerk bleiben. Denn hinter Wortungetümen wie Unternehmensserviceportalgesetz, Neugründungsförderungsgesetz, Gesundheitstelematikgesetz oder Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, die alle geändert werden müssen, um den elektronischen Amtsweg zu beschreiten, stecken sehr spezielle und meist hochkomplizierte Materien, die tief in die Verwaltung von Behörden und Unternehmen greifen und die Bürger in unterschiedlichem Maße betreffen.

Dabei steckt der Teufel nicht nur im sprichwörtlichen Detail, sondern bereits in den Grundzügen: Es sind bei weitem nicht alle Gerichte und Behörden in Österreich auf den digitalen Akt umgestellt. Wer das Papier vom Amtsschimmel befreien will, sollte also hier ansetzen.

Das Ziel, Unternehmer und Firmengründer und mit ihnen Bürgerinnen und Bürger auf den E-Government-Weg zu bringen – ab 2020 müssen Betriebe elektronische Behördenpost annehmen –, bleibt auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzkonvoluts Fiktion. Denn wohl kommen Entlastung und Entbürokratisierung bei Arbeitsrechtsvorschriften, Notariatstarifen und Gerichtsgebühren, aber es stellt eben nur der Bund auf virtuelle Bescheide und E-Postzustellung um (sofern er seine internen Abläufe bereits digitalisiert hat).

Länder und Gemeinden bleiben aber außen vor, sie sind nicht eingebunden. Was wohl das größte Manko dieses grundsätzlich positiven Vorhabens darstellt. Denn abgesehen von Finanzamt und Sozialversicherung, die längst digitalisiert arbeiten, sind es vor allem die Gemeindeämter, mit denen Bürger wie Betriebsinhaber häufig Kontakt haben, sei es bei Gebührenvorschreibungen, Betriebsgenehmigungen oder Umweltauflagen. Die finanziell klammen Kommunen kann der Bund lediglich ermuntern, in die Digitalisierung zu investieren. So bleibt der elektronische Amtsweg wieder ein Torso. Der Bund aber lukriert Einsparungen, die er nicht an die Bürger weitergibt. (Luise Ungerboeck, 17.3.2017)