Klagenfurt – Die Verantwortlichen der Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt können aufatmen. Die RBB hat einen Musterprozess gegen einen Anleger gewonnen, der mit AvW-Anteilen des Finanzjongleurs Wolfgang Auer-Welsbach Geld verloren hat. Wie die Bank am Freitag bekannt gab, ist das Urteil rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) ließ eine außerordentliche Revision nicht zu.

Die RBB Klagenfurt als Depotbank der AvW-Anleger war nach der AvW-Pleite mit zahlreichen Klagen konfrontiert, das Risiko daraus wurde von den Bankverantwortlichen mit bis zu 300 Mio. Euro beziffert. Nun steht gerichtlich fest, dass die RBB Klagenfurt als Depotbank keine Pflichten gegenüber den AvW-Anlegern verletzt hat. Vorstandsdirektor Georg Messner: "Das Urteil bestätigt, dass wir beim AvW-Thema stets im Interesse der AvW-Anleger gehandelt haben. Mit Ende des jahrelangen Prozesses sind wir nun optimistisch, dass Kapitel AvW endgültig abschließen zu können."

Sieben Jahre hat sich das Verfahren hingezogen, es ist einer von zwei Musterprozessen, währenddessen die übrigen Verfahren ruhen. Die Bank gewann in erster Instanz ebenso wie beim Oberlandesgericht (OLG) Graz, das eine ordentliche Revision ausschloss. Der Kläger versuchte einen außerordentliche Revision beim OGH und blitzte nun damit ab. Die AvW-Gesellschaften wurden laufend von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geprüft, die RBB habe daher darauf vertrauen dürfen, dass die Anleger nicht geschädigt werden.

Seit Donnerstag ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Anwälte der Bank, Ernst Brandl und Gernot Murko, sehen in dem Urteil "ein wichtiges Signal für die weiteren Gerichtsverfahren rund um AvW", zudem sei es eine Erleichterung für alle Depotbanken dieses Landes. Wie Murko auf APA-Anfrage erklärte, habe man auch das zweite Musterverfahren beim OLG Graz gewonnen, dieser Fall sei jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. (APA, 17.3.2017)