Innsbruck – Der Verein Avusturya Türk Federasyon (ATF), der als Veranstalter hinter den nun abgesagten Konzerten in Innsbruck und Salzburg steht, kündigt juristische Schritte gegen die einseitige Aufkündigung der Mietverträge an. Am kommenden Wochenende sollten in der Olympiahalle Innsbruck sowie in der Wallerseehalle Konzerte stattfinden, die als türkische Frühlingsfeste angemeldet waren. Im Zuge des Konflikts um mögliche Wahlkampfveranstaltungen für Präsident Tayyip Erdoğan in Europa gerieten diese Konzerte in die Kritik, weil dahinter Propaganda des türkischen Regimes vermutet wird.
Graue Wölfe "definitiv rechtsextrem"
Der ATF-Sprecher Baki Uslu, der gleichzeitig auch Generalsekretär der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich ist, weist im Gespräch mit dem STANDARD diese Vorwürfe zurück: "Das ist eine Frechheit. Wir sind seit 40 Jahren in Österreich aktiv, und es gab noch nie derartige Probleme." Zudem habe man an beiden Orten schon mehrfach Veranstaltungen mit bis zu 8.000 Teilnehmern durchgeführt. Und erst am vergangenen Sonntag fand dasselbe Konzert, das nun abgesagt wurde, bereits in Hohenems statt. Angesichts der kurzfristigen Absagen wolle man nun auf juristischem Wege eine Durchführung erzwingen: "Wir haben bereits alles vorbereitet, und eine Menge Kosten fielen an." Die Veranstaltungsorte kündigten die Verträge mit der Begründung, die Veranstalter hätten bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht.
"Wir bewegen uns im gesetzlichen Rahmen"
Der Verein ATF zählt in Österreich über 10.000 Mitglieder. Mutter des Vereins ist die rechtsextreme Partei der türkischen Nationalisten MHP, die ein großtürkisches Reich anstrebt. Dennoch streitet Uslu jede Nähe zum politischen Extremismus ab: "Wir bewegen uns im gesetzlichen Rahmen." Dem widerspricht der Innsbrucker Grünen-Gemeinderat Mesut Onay, der selbst türkisch-kurdische Wurzeln hat: "Das sind die Grauen Wölfe, und die sind definitiv eine rechtsextreme Vereinigung." Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hat den deutschen Ableger der ATF 2009 übrigens als "sicherheitsgefährdend" eingestuft. (ars, ruep, jub, 16.3.2017)