Wien – Dieselbe Beitragshöhe, verschiedene Leistungen: Das unübersichtliche System der Sozialversicherung in Österreich macht's möglich. Bei Behandlungsformen und Krankengeld gibt es teilweise enorme Unterschiede, je nachdem, wo man wohnt und welchem Beruf man nachgeht.
Spätestens seit Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) eine Effizienzstudie in Auftrag gegeben hat, die unter anderem eine Vereinheitlichung der Leistungen empfehlen könnte, wittern Kritiker politische Morgenluft. In den vergangenen Wochen haben beispielsweise schon die Industriellenvereinigung oder auch die Grünen ihre Modelle vorgestellt. Beide sehen in einer drastischen Reduzierung der Anzahl der SV-Träger den Schlüssel zur Angleichung der Leistungen. Nebenbei soll das auch helfen, Verwaltungskosten einzusparen.
Ins gleiche Horn bläst die Wirtschaftskammer (WKO), die am Donnerstag ebenfalls einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt hat. Dieser sieht ein "Fünf-Träger-Modell" vor: Statt einer Vielzahl an SV-Trägern (21 sind es, dazu kommen noch 15 sogenannte Krankenfürsorgeanstalten für Landes- und Gemeindebeamte) soll es in Zukunft nur noch deren fünf geben. Die neun Gebietskrankenkassen würden demnach zu einer einzigen Krankenkasse zusammengelegt, die aber neun Landesorganisationen hat. Damit würde die Steuerbarkeit der Krankenversicherung erhöht, die föderale Struktur aber erhalten bleiben. Die SVA der gewerblichen Wirtschaft und die SVB der Bauern sollen zu einem einzigen Träger für Selbstständige zusammengelegt werden. Erhalten bleiben sollen hingegen die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie Pensionsversicherungsanstalt PVA und Unfallversicherungsanstalt AUVA.
Das Schweizer Beratungsunternehmen c-alm, auf dessen Expertise das Modell basiert, rechnet mit einem Einsparungspotenzial von zehn Prozent oder 152 Millionen Euro pro Jahr. Für WKO-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser wäre das "keine Revolution, sondern eine Evolution". So könne das Versicherungssystem für die Zukunft gesichert werden.
SVA, SVB und andere angesprochene Träger rüsten sich ihrerseits für die Debatte: Sie legten ein Gutachten der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Konrad Lachmayr vor. Demnach widersprechen weitere Fusionierungen der in der Verfassung verankerten Selbstverwaltung für einzelne Berufsgruppen. (smo, 17.3.2017)