Wien – 27.686 Menschen haben im Jahr 2016 Altersteilzeit, also die vom Arbeitsmarktservice geförderte Reduzierung der Arbeitszeit, in Anspruch genommen. Damit steigt die Zahl derjenigen, die einen gleitenden Übergang in die Pension wählen, weiter kräftig an, wie vorläufige Zahlen aus dem Sozialministerium zeigen. Im Jahr davor machten von der Altersteilzeit noch 22.087 Menschen Gebrauch.
Auch 2016 war der Anteil der Frauen mit insgesamt 15.859 höher als jener der Männer. Den höchsten Anteil mit 2,5 Prozent an der Gesamtbeschäftigtenzahl gab es in der Energieversorgerbranche, gefolgt von der Finanz- und Versicherungsbranche mit zwei Prozent.
Unverändert bleibt der Anteil jener, die die geblockte Variante gewählt haben. Mit 8924 Personen entschied sich rund ein Drittel dafür, die volle Arbeitsleistung zu erbringen, um dafür die Möglichkeit für einen früheren Pensionsantritt zu nutzen. Die Zahlen bewegen sich laut Sozialministerium im Plan. Im Ressort von Sozialminister Alois Stöger wurden kräftige Ausgabensteigerungen bzw. Mehrkosten von 127,4 Millionen Euro für die Altersteilzeit beziehungsweise die seit 2016 mögliche Teilpension budgetiert. Im Vorjahr lag der Aufwand für die Altersteilzeit bei 329,2 Millionen Euro, im Jahr davor bei 268,9 Millionen Euro.
Funktionierendes Modell
Die Inanspruchnahme des Modells ist grundsätzlich von Jahr zu Jahr kräftig gestiegen. Im Jahr 2014 haben noch 6758 Personen Altersteilzeit in Anspruch genommen. Auch damals entschied sich fast ein Drittel für die geblockte Variante. Für den OECD-Experten Christopher Prinz zeigt der Umstand, dass sich daran nichts ändert, dass das Modell weitgehend sein Ziel – in die Pension zu gleiten – erreiche. Prinz erwartet mit dem Auslaufen verschiedener Frühpensionsoptionen (insbesondere der Hacklerregelung) einen weiteren Anstieg.
Was das Zugangsalter betrifft – für Frauen liegt es bei 53 Jahren, für Männer bei 58 -, so findet Prinz, dass die Mindestaltersgrenzen parallel zum Pensionsalter angehoben werden sollten. Österreichs Altersgrenzen seien aus internationaler Sicht unglaublich niedrig.
Brücke in die andere Richtung
Eine Brücke in die umgekehrte Richtung gibt es – wie berichtet – ab dem 1. Juli. Dann tritt nämlich das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz in Kraft. Damit können Menschen mit langwierigen Erkrankungen über eine Teilzeitregelung wieder langsam in ihren Betrieb zurückkommen. Unternehmensberaterin Irene Kloimüller erwartet sich davon einiges: "Ältere sind zwar nicht öfter im Krankenstand, aber wenn man krank wird, kann das länger dauern." Konkret kann, wer mehr als sechs Wochen im Krankenstand war, mit dem Arbeitgeber einen sanften Wiedereinstieg vereinbaren. Neben dem aliquot zustehenden Entgelt gibt es eine Geldleistung der Krankenversicherung – in Summe mehr als das Krankengeld, was den Anreiz zur Rückkehr in die Firma steigern dürfte. (Regina Bruckner, 16.3.2017)