Das US-Justizministerium präsentiert Ermittlungsergebnisse zum Yahoo-Hack

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Laut US-Justiz war der russische Geheimdienst in den Diebstahl von rund 500 Millionen Konten des US-amerikanischen Internetdienstes Yahoo involviert. Am Mittwoch wurden vier Männer angeklagt, darunter auch zwei Agenten des russischen Geheimdienstes FSB. Sie waren ausgerechnet in einer Einheit zuständig, die Informationen mit dem FBI austauschen soll.

"Dass diese kriminellen Aktionen von Agenten ausgeführt und unterstützt wurden, die eigentlich bei einer FSB-Einheit arbeiten, die als Kontakt für das FBI bei Cyberkriminalität gilt, ist völlig inakzeptabel", sagte Mary B. McCord, im US-Justizministerium für Nationale Sicherheit zuständig, in einem Statement.

Vier Angeklagte

Über die zwei anderen Verdächtigen ist momentan nichts bekannt. Es soll sich um einen 29-Jährigen Russen und einen 22-Jährigen Kasachen handeln, der in Kanada lebt. Gegen den letztgenannten Angeklagten wird wohl ein Prozess stattfinden, sollte er sich tatsächlich in Kanada aufhalten. Zwischen Russland und den USA besteht hingegen kein Auslieferungsabkommen.

Kooperation

Erst vor Kurzem hatten US-Geheimdienste sich via New York Times darüber beklagt, dass russische Geheimdienste oft mit Cyberkriminellen kooperieren würden. Während die Hacker Daten zum Wiederverkauf oder für betrügerische Zwecke akquirieren, suchen Agenten parallel nach politisch verwertbaren Informationen. Die Geheimdienste sparen sich so eine Entlohnung ihrer Hacker, diese entgehen der Strafverfolgung.

Riesiges Datenleck

Beim 2014 durchgeführten Yahoo-Hack handelte es sich um eines der größten Datenlecks der vergangenen Jahre. Das Unternehmen hatte rasch von einem staatlich unterstützten Angriff auf seine Netzwerke gesprochen. Betroffene User erhielten die Aufforderung, ihre Passwörter zu ändern. Die russischen Agenten sollen Regierungsbeamte und Journalisten ins Visier genommen haben, sagte das US-Justizministerium am Mittwoch.

Generell wird empfohlen, niemals Pin-Codes oder Passwörter per E-Mail zu verschicken. Außerdem sollen Nutzer ihre persönlichen Details auch dann nicht preisgeben, wenn sie angerufen werden – es könnte sich um Betrüger handeln, die sich als Bank oder Polizei ausgeben. (fsc, 15.3.2017)