Karlsruhe – Die für Mittwochnachmittag geplante Verleihung des renommierten Leibniz-Preises an die Karlsruher Materialwissenschafterin Britta Nestler ist kurzfristig abgesagt worden. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) lägen anonyme Hinweise im Zusammenhang mit Arbeiten Nestlers vor, sagte ein DFG-Sprecher am Mittwoch.

Diese würden ergebnisoffen geprüft – solange liege die Ehrung für die Forscherin auf Eis. Einzelheiten zu den Vorwürfen gegen die Wissenschafterin, die am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) forscht, nannte er nicht. Nestler hätte gemeinsam mit neun anderen Forschern den mit jeweils 2,5 Millionen Euro dotierten Preis erhalten sollen.

Der Grund der Kurzfristigkeit

Es gehe um Arbeiten Nestlers im Rahmen mehrerer von der DFG geförderter Projekte. Die anonymen Hinweise seien auf Umwegen zur DFG gekommen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die Absage berichtet. Die Forscherin selbst war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Eine Sprecherin des KIT äußerte sich ebenfalls nicht zu Einzelheiten. Nestler sei eine unter Fachkollegen "anerkannte und geschätzte Wissenschafterin, die in ihrem Forschungsgebiet führend ist", hieß es von dort lediglich.

Die Hinweise seien erst Anfang der Woche eingegangen, sagte der DFG-Sprecher. Deshalb sei über die Absage der Verleihung an Nestler so kurzfristig entschieden worden. Nun würden die Vorwürfe inhaltlich und juristisch geprüft. Mit Nestler habe man ausführlich telefoniert, die Prüfung finde im Einvernehmen statt. Sie soll auch befragt werden, dann werde der zuständige DFG-Ausschuss die Sachlage bewerten.

Ähnlicher Fall

Im Jahr 2005 hatte es den Angaben zufolge schon mal einen solchen Fall gegeben, als die Verleihung des renommierten Preises an eine Frankfurter Kardiologin ausgesetzt werden musste. Die Vorwürfe entpuppten sich als haltlos. Monate später erhielt die Forscherin die Auszeichnung doch noch. Der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis wird seit 1986 jährlich von der DFG für herausragende Arbeiten im Bereich der Wissenschaft vergeben. (APA, 15. 3. 2017)