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Der türkische Ministerpräsident Binali Yıldırım am 18. Februar in Oberhausen.

Foto: Roland Weihrauch/dpa via AP

Karlsruhe – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldırım in Oberhausen im Februar als unzulässig abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Grundrechte eines Bürgers durch den Auftritt des Politikers verletzt wurden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung.

Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats verwiesen auf die Zuständigkeit der Bundesregierung in solchen Fällen. Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen hätten "weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt", heißt es in der Entscheidung.

Entscheidung im Bereich der Außenpolitik

Werde die Zustimmung verweigert, handele es sich auch nicht um einen Hoheitsakt gegenüber einem ausländischen Bürger. Dies sei vielmehr eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik. Zwischen der deutschen und türkischen Regierung gelte das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten.

Die Verfassungsbeschwerde war von einem Bürger mit dem Ziel eingelegt worden, dass sich türkischer Regierungsmitglieder nicht in Deutschland in ihrer amtlichen Eigenschaft politisch betätigen.

Der türkische Ministerpräsident Yıldırım hatte am 18. Februar bei einer Rede in Oberhausen für die Einführung des Präsidialsystems geworben. Vor Tausenden Anhängern rief er dazu auf, am 16. April für eine Verfassungsreform zu stimmen.

Regierung gegen Einreiseverbote

Die deutsche Bundesregierung selbst gab am Freitag bekannt, keine Einreiseverbote gegen türkische Regierungsmitglieder aussprechen zu wollen. "Wir glauben nicht, dass ein Einreiseverbot sinnvoll wäre", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Sebastian Fischer, in Berlin. Die Bundesregierung sei aber schon immer der Auffassung gewesen, dass es keinen völkerrechtlichen Anspruch auf eine Einreise gebe. (APA, 10.3.2017)