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Bisherige Studien fokussierten vor allem auf die unmittelbaren Auswirkungen von Computerspielen auf die Einstellung zu Gewalt. Nun interessierten sich deutsche Forscher für eventuelle Langzeiteffekte.

Foto: AP Photo/ Joerg Sarbach

Hannover – Nach Gewalttaten tauchen mit hoher Regelmäßigkeit Computerspiele aus der Kategorie Egoshooter und der angeblich von diesen ausgelöste Abstumpfungseffekt in den Schlagzeilen auf. Den haben Forscher der Medizinischen Hochschule Hannover nun gesucht – und nicht gefunden.

Das Team um Gregor Szycik betont, dass es für seine im Fachjournal "Frontiers in Psychology" veröffentlichte Studie gezielt einen anderen Ansatz als den üblichen gewählt habe. Bisherige Studien zum Zusammenhang zwischen Computerspielen und der Haltung zu Gewalt wären nämlich in der Regel auf kurzfristige Effekte ausgerichtet: Probanden würden kurz nach dem Spielen oder sogar währenddessen untersucht.

Gewaltspiele und Schockbilder

Das wollten die Hannoveraner Forscher nicht, ihnen ging es um langfristige Effekte. Um etwaige Kurzzeit-Effekte zu unterbinden, mussten ihre Probanden spätestens drei Stunden vor Beginn der Experimente mit dem Spielen aufhören: Gar keine so kurze Zeit für gewohnheitsmäßige Gamer, die in den vergangenen Jahren mindestens zwei Stunden täglich mit Egoshootern verbracht hatten – der Schnitt der Probanden, allesamt männlichen Geschlechts, lag übrigens bei vier Stunden pro Tag.

Anschließend konfrontierten die Forscher ihre Probanden mit emotional aufwühlenden Bildern, befragten sie, wie sie sich in der gezeigten Situation fühlen würden, und analysierten ihre Gehirnaktivität mittels funktioneller Magnetresonanztomografie. Ein auf Empathie und Aggression zugeschnittener Fragebogen musste ebenfalls ausgefüllt werden.

Das Ergebnis: Die langjährigen Ballerspieler reagierten auf die Bilder genauso wie eine Kontrollgruppe aus Personen, die wenig oder gar nicht spielten. Das Fazit der Studie lautet daher: Langfristig werde die Empathiefähigkeit durch gewaltlastige Computerspiele nicht beeinträchtigt. (jdo, 10. 3. 2017)