Über den erstangeklagten 19-Jährigen wurde die Höchststrafe verhängt: Er muss für 15 Jahre ins Gefängnis.

Salzburg – Sie hatten einen 30-jährigen Serben in seiner Wohnung gefesselt, geschlagen und so lange gewürgt, bis er starb. Am Mittwoch hat ein Geschworenengericht in Salzburg zwei dafür angeklagte 19-jährige Syrer wegen Mordes, Raubes und Erpressung schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte Achmud W., der das Opfer erwürgt haben soll, wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das ist die Höchststrafe für den jungen Erwachsenen.

Sein Komplize Muhamed S., der während der Tötung versuchte, mit der Bankkarte des Opfers Geld abzuheben, erhielt wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung zwölf Jahre Haft.

Bei seiner Einvernahme am Dienstag hatte W. zwar zugegeben, den Mann getötet zu haben. Er beteuerte aber, der Mord sei nicht beabsichtigt gewesen. S. betonte bei seiner Befragung, sie seien beide schwer betrunken gewesen. Sein Verfahrenshelfer plädierte deshalb auf Unzurechnungsfähigkeit. Die jungen Männer sollen vor der Tat eine Flasche Wodka und sechs Bier getrunken haben.

Homosexuelle Andeutungen als Motiv

Als der 30-Jährige durch einen Kehlkopfbruch gestorben war, trugen sie ihn in die Badewanne und ließen Wasser ein. Danach plünderten sie die Wohnung und nahmen sechs Säcke Kleidung mit. Am Tatort fanden Ermittler die Asylkarte des Zweitangeklagten. Die Kleidung des Opfers sollen die Täter später auch getragen haben.

Als Motiv gab W. an, das Opfer habe ihm am Vortag Pornos vorgespielt und homosexuelle Andeutungen gemacht. Wegen dieser "Beleidigung" habe er sich rächen und den Serben erziehen wollen. Es sei ausgemacht gewesen, ihn am Hals zu packen, ihn zu schlagen und seine Hände und Füße zu fesseln. Den Tötungsvorsatz bestritten die jungen Männer. Bei ihren Aussagen widersprachen sie sich allerdings und belasteten sich gegenseitig.

Die Geschworenen diskutierten mehrere Stunden über den Prozess. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt verzichtete zwar auf Rechtsmittel, die beiden Verteidiger gaben aber keine Erklärung ab. (Stefanie Ruep, 8.3.2017)