Der 19-jährige Hauptangeklagte soll das 30-jährige Opfer so lange gewürgt haben, bis es starb.

APA/Barbara Gindl

Der ebenfalls 19-jährige Komplize soll den Mann geschlagen und nach dem Tod in die Badewanne getragen haben.

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Salzburg – Im Fall eines 30-jährigen Serben, der im Juli 2016 in Salzburg tot und gefesselt in seiner Badewanne gefunden wurde, hat am Dienstag der Prozess gegen zwei Syrer begonnen. Einer der beiden 19-Jährigen muss sich wegen Mordes und schweren Raubes vor dem Geschworenengericht verantworten, dem zweiten wird schwerer Raub mit Todesfolge vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Syrern vor, das Opfer in seiner Wohnung aufgesucht zu haben. Dort hätten sie den Mann gewürgt, geschlagen und mit Klebeband an Armen und Beinen gefesselt. Damit sollen sie ihn gezwungen haben, seinen Bankomatcode zu nennen. Während Muhamed S. versucht haben soll, Geld abzuheben, soll der Hauptangeklagte Achmud W. das Opfer schließlich so lange gewürgt haben, bis es starb.

Tod sei nicht beabsichtigt gewesen

Die beiden schmächtigen jungen Männer zeigen sich teilweise geständig. Als Motiv gibt der Hauptangeklagte an, das Opfer habe ihm Pornos vorgespielt und homosexuelle Andeutungen gemacht. Deshalb habe er sich rächen wollen. Dass er den Mann getötet hat, leugnet W. nicht. Der Mord sei aber nicht beabsichtigt gewesen. Er habe ihn in den Schwitzkasten genommen, ihn jedoch nicht erwürgen wollen, versichert er. "Das war ein Unfall, ich wollte nicht, dass ein Mensch durch mich zu Tode kommt", sagte er in gebrochenem Deutsch.

Er solle seine Aussage auf Arabisch machen, bittet die Richterin den Asylberechtigen – damit auch der zweitangeklagte Asylwerber, der nicht so gut Deutsch spreche, verstehe, was er sage. Von einem Dolmetscher übersetzt, fährt der 19-Jährige fort: "Es ist ausgemacht gewesen, dass ich ihn am Hals packe, er ihn schlägt und seine Hände und Füße fesselt."

"Es dauerte nur fünf Sekunden"

Als der Zweitangeklagte außer Haus war, um Geld abzuheben, soll sich das Opfer nach einem Küchenmesser auf dem Couchtisch gestreckt haben. "Ich wollte ihm nicht wehtun, sondern ihn nur von dem Messer weghalten", sagt der Angeklagte. Er habe ihn am Hals zurückgezogen und ausatmen gehört. "Es dauerte nur fünf Sekunden", sagte Achmud W. Dann habe er Angst bekommen und locker gelassen. Als sein Komplize zurückkam, habe dieser den Toten in die Badewanne getragen, Wasser eingelassen und Shampoo in die Wanne gegeben. Danach hätten sie Kleidungsstücke des Opfers in Müllsäcke gepackt und mitgenommen und seien mit dem Taxi weggefahren.

Zu den Schilderungen des Hauptangeklagten werden den Geschworenen auch Fotos einer Tatrekonstruktion gezeigt, bei der der Angeklagte die Tat mit Polizisten nachstellte. Denn die beiden Angeklagten widersprechen sich in der Schilderung des Tathergangs. Der Hauptangeklagte versichert mehrmals, er sage die Wahrheit, sein Komplize lüge.

Betrunken und nicht zurechnungsfähig

Die Geschworenen müssen nun entscheiden, wie es abgelaufen ist. Zeugen der Tat selbst gibt es keine. Nachbarn hatten jedoch zwei verdächtige Burschen beim Verlassen des Hauses beobachtet. Der Leichnam des Opfers wurde gefunden, nachdem sein Vater ihn vermisst und die Polizei verständigt hatte. Am Tatort fand man die Asylkarte des Zweitangeklagten. Zudem sollen die Männer die Kleidung des Opfers getragen haben.

Der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten betont, sein Mandant gebe den Raub zu, sei aber nicht für den Tod des Opfers verantwortlich. Es habe auch keine Absprache über die Tötung gegeben. Zudem sei der Mann wegen Alkohol- und Drogenkonsums nicht zurechnungsfähig gewesen. Sie hätten eine große Flasche Wodka und fünf bis sechs Bier getrunken sowie Marihuana und Tabletten konsumiert. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet. (Stefanie Ruep, 7.3.2017)