Für die Mustersanierung eines Einfamilienhauses können bis zu 8.000 Euro an Förderung lukriert werden.

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Am Freitag geht die Förderungsaktion des Bundes für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden (vulgo "Sanierungsscheck") in eine neue Runde. Die beiden beteiligten Ministerien, Wirtschaft und Umwelt, haben per Aussendung die Rahmenbedingungen bekanntgegeben (siehe unten).

Die Fördersumme liegt heuer wieder bei 43,5 Millionen Euro. Schon im Vorjahr war sie massiv reduziert worden, von 80 auf ebenjene 43,5 Millionen. "Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderaktionen in den Bundesländern", verweist man in einer Aussendung.

"Negativer Trend"

Bei der Umweltorganisation Global 2000 sieht man allerdings schon länger einen "negativen Trend" in Sachen thermische Sanierung in Österreich. "Was umfassende thermische Sanierungen betrifft, lag die Sanierungsrate im Jahr 2010 noch bei einem Prozent, 2015 nur noch bei einem halben Prozentpunkt", so Klimasprecher Johannes Wahlmüller. Der negative Trend zeige sich im Fünfjahresvergleich bundesweit, er sei aber in Oberösterreich (-1,2 Prozentpunkte), Niederösterreich (-0,8 Prozentpunkte) und Wien (-0,5 Prozentpunkte) in absoluten Zahlen am stärksten ausgeprägt.

Auch nach den starken Rückgängen liege Oberösterreich mit seiner 0,9-prozentigen Sanierungsrate allerdings immer noch an erster Stelle vor Kärnten und Tirol, "während Salzburg, Burgenland und Wien mittlerweile nur noch sehr niedrige Sanierungsraten nahe dem Nullpunkt erreichen". Zur Erreichung der langfristigen Klimaziele ist eine Sanierungsrate von drei Prozent erforderlich, erklärt Wahlmüller.

Für Global 2000 sei es daher "zentral, dass die Politik sich dieser Thematik wieder verstärkt widmet und die Anreize für Gebäudesanierung erhöht". Die Beinahe-Halbierung der Mittel im Vorjahr sei da kontraproduktiv gewesen, gefordert sei eine Wiederaufstockung des Sanierungsschecks "und mehr Bewusstseinsbildung für thermische Sanierung".

Bis zu 8.000 Euro erhältlich

Mit den 43,5 Millionen Euro werden heuer nach dem First-come-first-serve-Prinzip bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Sanierungsmaßnahme gefördert, der maximal erhältliche Betrag ist aber bei 8.000 Euro gedeckelt. Diese Summe ist beispielsweise bei der Mustersanierung eines Einfamilienhauses erhältlich.

Nach der Sanierung muss in diesem Fall ein Heizwärmebedarf von maximal 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 Prozent durch erneuerbare Energieträger erfolgen. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch, außenliegende Beschattung, saisonaler Wärmespeicher, Lüftungssystem inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, E-Ladestation für Elektrofahrzeuge oder Dachbegrünung. Mindestens zwei dieser Maßnahmen müssen umgesetzt werden.

Neue Bedingungen für Betriebe

Neu gestaltet wurde in diesem Jahr das Förderungsangebot für Einzelmaßnahmen bei betrieblichen Gebäuden. Hier wird die Förderung als Pauschale abhängig von der Fläche der sanierten Bauteile (Euro pro Quadratmeter) ermittelt. Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen ist unbürokratisch bis zu sechs Monate nach Umsetzung der Maßnahmen unter Vorlage der Rechnungen möglich.

Im Rahmen der Sanierungsoffensive seien seit dem Start im Jahr 2009 mehr als 113.300 private Häuser und Wohnungen sowie 4.300 Betriebe thermisch saniert worden, heißt es in der Aussendung der beiden Ministerien. Förderungen von rund 627 Millionen Euro hätten Investitionen von 4,6 Milliarden Euro ausgelöst und 22,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart. (Martin Putschögl, 3.3.2017)