Wien – Aus strafrechtlicher Sicht gibt es in Österreich derzeit zwei Causen Eurofighter. In der einen prüft die Staatsanwaltschaft (StA) Wien seit Jahren den Verdacht auf Untreue und Bestechung (beziehungsweise Beihilfe) im Rahmen des Eurofighter-Kaufs bei Airbus (früher EADS). Beschuldigt sind zwölf Personen, darunter Ex-EADS-Manager und involvierte Lobbyisten. Diesem Verfahren hat sich Airbus als Privatbeteiligte angeschlossen, der Rüstungskonzern sieht sich als Opfer von Zahlungen, deren Empfänger nicht klar sind beziehungsweise bei denen die dahinterstehende Leistung im Dunkeln liegen soll.

Das zweite Verfahren der StA Wien geht sozusagen in die Gegenrichtung. Es basiert auf der jüngst eingebrachten Betrugsanzeige der Republik Österreich gegen Airbus, beschuldigt sind sieben Personen (Ex-EADS-Manager) sowie zwei Unternehmen: die Airbus Defence and Space GmbH und deren Minderheitstochter Eurofighter Jagdflugzeug GmbH.

Haftung für alle Schäden

Diesem Verfahren hat sich die Republik (konkret die Finanzprokuratur) als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Republik fühlt sich beim Eurofighter-Kauf über den Tisch gezogen, der Verkäufer habe heimlich und gegen die Vereinbarungen Gegengeschäftskosten eingepreist. Zudem sei Airbus nicht lieferfähig gewesen und habe das verschwiegen. Insgesamt sei ein Schaden von 1,1 Milliarden Euro entstanden, heißt es in der Anzeige, Geld, das der Staat zurückholen will. Zudem begehrt die Finanzprokuratur die Feststellung, dass Airbus für alle zukünftigen Schäden haftet. Airbus (auch in München laufen Untreueermittlungen) bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Teil der Papiere, auf die sich die Anwälte in der Betrugsanzeige stützen, stammt von Airbus selbst. Die Unterlagen wurden für den Nachweis von Leistungen vorgelegt, mit dem die Deutschen den Untreuevorwurf entkräften wollen. (gra, 28.2.2017)