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Eine Fotodrohne ist gegen ein Gebäude geprallt und in eine Menschenmenge gestürzt. (Symbolbild)

Foto: Reuters

Der Absturz seiner Drohne während eines Fotoflugs könnte einen 38-Jährigen aus dem US-Bundesstaat Washington hinter Gitter führen. Ein Schöffengericht befand Paul S. gemäß der Anklage der städtischen Behörden von Seattle der "fahrlässigen Gefährdung" ("reckless endangerment") für schuldig.

S. hatte während der Gay Pride Parade im Jahr 2015 eine Drohne aufsteigen lassen. Das Fluggerät mit rund 46 Zentimetern Durchmesser war mit einer Kamera ausgestattet. Damit sollten Fotos und Videoaufnahmen des bunten Treibens aufgenommen werden.

Absturz bei Fotoflug

Jedoch war dem Piloten ein Steuerungsfehler unterlaufen. Die Drohne kollidierte mit einem Gebäude und stürzte in eine Menschenmenge ab. Dabei fiel das knapp einen Kilogramm schwere Gerät einer 25-jährigen Frau auf den Kopf. Diese fiel in Ohnmacht, ein Sturz wurde von ihrem Freund verhindert. Ihr wurde schließlich eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Ein anderer Mann trug leichte Abschürfungen davon, schreibt die "Seattle Times".

In einer weiteren Anhörung soll zudem geklärt werden, wie hoch die von S. zu übernehmenden Behandlungskosten der Frau sind. Zudem muss er einen Kurs zur Sicherheit im Umgang mit Drohnen absolvieren.

Drohnenpilot geht in Berufung

Als Strafe wurden von der Jury 30 Tage Gefängnisaufenthalt festgelegt. Dazu soll S. auch eine Strafzahlung in der Höhe von 500 Dollar leisten. Das Urteil liegt deutlich unter der von der Stadt begehrten Strafe von 90 Tagen. S. will den Entscheid dennoch anfechten. Sein Anwalt betrachtet die Strafe als zu hart und vermutet, dass sein Klient als Abschreckung für andere Drohnenflieger dienen solle. (red, 28.02.2017)