Der ATV-Verkauf an ProSiebenSat1Puls4 scheint auf Schiene.

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Wien/Unterföhring – Die Wettbewerbskommission gibt keine Empfehlung ab, den Zusammenschluss von ATV mit ProSiebenSat1Puls4 einer vertieften Prüfung zu unterziehen, ihn also vor dem Kartellgericht zu behandeln. Das teilte die Vorsitzende der Kommission, Anna Hammerschmidt, am Montag der APA mit.

Die achtköpfige Wettbewerbskommission war am Montag zusammengetreten und hatte den Fall erörtert. Sie ist sozialpartnerschaftlich und mit Experten besetzt und fungiert als das beratende Organ der Bundeswettbewerbsbehörde. In einem Zusammenschlussverfahren kann sie der BWB empfehlen, einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht zu stellen. Folgt die Behörde dieser Empfehlung nicht, hat sie das zu begründen und diese Begründung auch zu veröffentlichen.

Dies wird im Fall von ATV aber nun ohnehin nicht nötig. Einzelheiten wurden nicht genannt, für alle weitere Fragen zu der Causa wurde an die BWB selbst verwiesen. (APA, 27.2.2017)