Bis zu 18 Monate ohne Unterbrechung sollen Ausländer laut den Plänen der Koalition künftig in den – derzeit wenig frequentierten – Schubhaften einsitzen.

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Wien – Die Koalition hat sich auf empfindliche Verschärfungen im Fremdenrecht geeinigt und dabei eine Reihe von Vorschlägen Innenminister Wolfgang Sobotkas (ÖVP) akzeptiert. Laut einer dem Standard vorliegenden Auflistung für das neue Gesetz, die zwischen Innenministerium und Kanzleramt vereinbart wurde, soll etwa die Schubhaft künftig bis zu 18 Monate dauern. Derzeit sind es höchstens zehn Monate binnen eineinhalb Jahren – wobei der Freiheitsentzug aufgrund von Höchstgerichtssprüchen de facto nur für wenige Tage rechtens ist, um die Abschiebung zu sichern.

Falschangaben, um einen Aufenthaltstitel zu "erschleichen" werden mit 1000 bis 5000, Verbleib oder Wiedereinreise trotz rechtskräftiger negativer Aufenthaltsentscheidung mit 5000 bis 15.000 Euro bzw. Ersatzhaft bestraft. Werden anerkannte Flüchtlinge straffällig, sollen die Behörden "verpflichtet" sein, schon vor dem rechtskräftigen Urteil ein Asylaberkennungsverfahren einzuleiten.

Keine Unterkunft und Verköstigung mehr

Mitarbeiter von Bundesbetreuungsstellen sollen mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet und damit zu "Organen der öffentlichen Aufsicht" werden. Ausländer mit rechtskräftiger Ausweisung, die an der Ausreise nicht mitwirken, sollen keine Grundversorgung, außer notärztliche Leistungen, mehr erhalten: also weder untergebracht noch verköstigt werden, wie es jetzt laut EU-Aufnahmerichtlinie geschieht.

Nicht mehr vorgesehen sind laut der Auflistung die noch im Begutachtungsentwurf geplanten "Rückkehrzentren" mit Haftcharakter für Ausländer mit rechtskräftiger Rückkehrentscheidung. Diese sollen nun in einer Bundesstelle für verstärkte Rückkehrberatung "versorgt" werden. Das neue Gesetz kommt dem Vernehmen nach übernächsten Dienstag in den Ministerrat. (Irene Brickner, 25.2.2017)