St. Pölten – Der niederösterreichische Landtag beschließt in seiner Sitzung am Donnerstag eine Wahlkampfkosten-Obergrenze von sechs Millionen Euro für Landtagswahlen. Damit liegt der Rahmen eine Million Euro unter dem kürzlich vom Verfassungsgerichtshof gekippten Limit. "Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen wird ein unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat eingerichtet", kündigte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger an.

Der VfGH hatte im Jänner das bisher geltende, vom Bund verhängte Limit von sieben Millionen Euro für Länder und Gemeinden gekippt. Die Begründung war, dass der Bund nicht zuständig sei. "Wir haben die Höhe gleichlautend der Bestimmung Wiens festgelegt, das flächenmäßig wesentlich kleiner, aber von der Einwohnerzahl vergleichbar mit Niederösterreich ist", teilte Schneeberger in einer Aussendung mit.

Anwendung ab 2018

Nach einem Antrag im Rechts- und Verfassungsausschuss am Donnerstag sollte die Änderung der Landtagswahlordnung in der Landtagssitzung noch am gleichen Tag beschlossen werden. Erstmals angewendet wird die Obergrenze bei der Landtagswahl 2018.

Im Wahlkampf 2013 hatte die ÖVP 8,9 Millionen Euro ausgegeben und das Limit von damals sieben Millionen Euro um 1,9 Millionen überschritten. Der Parteien-Transparenzsenat verhängte daraufhin 100.000 Euro Geldbuße. (APA, 23.2.2017)