Der Name "Deregulierungsgrundsätzegesetz" könnte vom Tiroler Kabarettisten Otto Grünmandl stammen, der die Österreicher schon in den 1970er-Jahren mit der Erfindung eines "alpenländischen Inspektoren-Inspektorats" unterhalten hat. Was dahintersteckt, ist aber kein Witz: Im Lauf der Jahrzehnte haben sich zehntausende Paragrafen in Bundesgesetzen angesammelt. Jahr für Jahr kommen weitere dazu, allein für 2016 gibt es 121 Ausgaben des Bundesgesetzblatts zur Kundmachung von Bundesgesetzen. Nimmt man noch andere Kundmachungen, Verordnungen und Staatsverträge dazu, kommt man auf über 700 Dokumente in einem Jahr, alle rechtsverbindlich.

Wer soll sich da auskennen? Heerscharen von Anwälten und Steuerberatern, oft mit Spezialistenwissen in kleinen, aber sehr heiklen Rechtsbereichen, leben davon, die Vorschriften zumindest so gut zu kennen wie die Beamten, die sie zu vollziehen haben. Vielleicht gibt es ja irgendeinen alten Paragrafen, auf den man sich berufen kann? Wer weiß? Der Rechtssicherheit dient das jedenfalls nicht.

Deshalb ist es ein nobler Ansatz der Regierung, Gesetze nach Möglichkeit zu befristen. Noch besser wäre es zu überprüfen, welche Vorschriften einander widersprechen – besonders Gewerbetreibende leiden ja darunter, dass ihnen verschiedene Behörden widersprüchliche Auflagen machen. Am allerbesten wäre, vor jedem Gesetzesbeschluss zu fragen, ob man das Gesetz überhaupt braucht. (Conrad Seidl, 22.2.2017)