Wien – Eduard W. erscheint vor Richterin Doris Reifenauer, wie es sich für einen zweifachen Akademiker, der trotz seiner 73 Jahre noch immer als Selbstständiger tätig ist, geziemt. Sakko, Krawatte, sein Habitus erinnert an einen britischen Sir. Was ihm vorgeworfen wird, ist allerdings nur bedingt gentlemanlike: Er soll eine 17-jährige Fahrschülerin geohrfeigt und deren Mutter mit einem gezückten Messer bedroht haben.

In diesen Reportagen wird gelegentlich auf die teilweise etwas bodenständigeren Umgangsformen in Transdanubien Bezug genommen, der nun angeklagte Vorfall hat sich allerdings im Juli im Wiener Nobelbezirk Hietzing abgespielt.

Übungsfahrt einer 17-Jährigen

Der Angeklagte bekennt sich bezüglich des Vorwurfs der gefährlichen Drohung als nicht schuldig und will aufgrund schlechter Erfahrungen nur aus Angst aktiv geworden sein. Seine Version der Vorgeschichte: "Ich bin mit dem Auto gefahren, vor mir ein Wagen mit einem ,L'. (Es handelte sich also um die Übungsfahrt einer Fahrschülerin, Anm.) Da habe ich mir schon gedacht, ich muss Geduld haben", erzählt er der Richterin.

Hatte er offensichtlich nicht, die passive Fahrweise der jungen Frau scheint ihm irgendwann auf die Nerven gegangen zu sein. "Sie ist bei einer Kreuzung wieder stehen geblieben!", ärgert er sich. "Da habe ich kurz gehupt."

Als er sie schließlich doch überholte, sei es passiert. "Sie hat mir den Stinkefinger gezeigt!", echauffiert er sich auch jetzt noch. Das wollte er sich nicht gefallen lassen. "Ich habe den Wagen angehalten und bin zur Fahrerseite gegangen", erinnert er sich.

Erzieherischer Schlag auf den Hinterkopf

Sein Ziel: eine Entschuldigung. "So viel Respekt kann man haben!" Durch das offene Fenster will er "Den Stinkefinger zeigst du mir nicht mehr!" zu der 17-Jährigen gesagt haben. "Sie hat sich nur umgedreht und mich angegrinst!", kann er es noch immer nicht fassen. "Da habe ich ihr ein pädagogisches Datschkerl auf den Hinterkopf gegeben."

W. gesteht zwar ein, dass das ein Fehler gewesen sei. Aber er sei danach wieder in sein Auto gestiegen. Plötzlich sei die Beifahrerin, die Mutter der Datschkerl-Empfängerin, herangestürmt und habe die Beifahrertür aufgerissen.

"Ich bin beruflich viel in den Oststaaten unterwegs und schon zweimal aus dem Auto gezerrt und verletzt worden!", versucht W. seine folgende Reaktion zu erklären. Mittlerweile habe er im Seitenfach der Fahrertür daher immer ein Messer dabei. "Ich habe wirklich Angst gehabt, habe der Frau das Messer gezeigt und gesagt: ,Weg, oder es passiert was!'"

Weibsbild und Frauenzimmer

Eher keine Pluspunkte sammelt er wohl bei Reifenauer und der Staatsanwältin, als er die Frau als "g'standenes Weibsbild" bezeichnet und an anderer Stelle als "mordsstämmiges Frauenzimmer".

Wie sich beim Zeugenauftritt der 56-Jährigen herausstellt, ist diese Beschreibung eindeutig übertrieben. Sie erzählt die Geschichte völlig anders. "Ich bin mit meiner Tochter gefahren, die gerade den Führerschein machte. Sie war nervös. Und dann ist der Herr hinter uns gefahren, hat gehupt, geblinkt, wollte links und rechts überholen", schildert sie.

Als es ihm gelang, habe er sie geschnitten und so zum Abbremsen gebracht. "Dann ist er ausgestiegen, ich habe zu meiner Tochter noch gesagt, sie soll das Fenster aufmachen und hören, was er will." Was der Angeklagte gesagt hat, habe sie nicht verstanden, plötzlich habe er ihrem Kind aber eine Ohrfeige gegeben.

Zeugin mit berechtigter Gegenfrage

"Der Angeklagte sagt, es sei ein leichter Schlag auf den Hinterkopf gewesen", wirft die Richterin ein. Frau D., deren Nachnamen auf französischstämmige Adelige in der Ahnenreihe schließen lässt, stellt eine einleuchtende Gegenfrage: "Wie soll das gehen? Sie hatte ja das Gesicht in seine Richtung!" Außerdem hätten selbst die später eingetroffenen Polizisten noch die Rötung der Wange bemerkt.

Nun zeigt sich, dass Herr W. ein kleines Problem mit seiner Impulskontrolle hat. "Stimmt nicht!" und "Frechheit!" ruft er aufbrausend dazwischen und tippt sich an die Stirn. Reifenauer goutiert das nicht: "In meinem Gerichtssaal zeigen Sie niemandem den Vogel! Sonst bekommen Sie eine Ordnungsstrafe und sitzen den Rest der Verhandlung draußen!", droht sie ihm.

"Kumm her, I stich di glei o!"

Die Zeugin erzählt daraufhin ungestört weiter: "Ich bin aus dem Auto und zu seiner Beifahrertür." Sie wollte noch sagen: "Sie fassen mein Kind nicht an!", kam aber nur noch teilweise dazu. "Er hat dann ein Messer in der Hand gehabt und in meine Richtung gestochen." Dabei soll der 73-Jährige "Kumm her, I stich di glei o!" gesagt haben. Frau D. schlug die Tür zu und rannte zurück zu ihrem Auto.

"Von meiner ganzen Erziehung her – das ist nicht mein Jargon. Das hat sie vielleicht aus der 'Kronen Zeitung', aber ich sage so etwas nicht!", bestreitet W. anschließend jede Drohung. Die Fahrschülerin bestätigt aber die Darstellung ihrer Mutter, soweit sie die Sache verfolgen konnte.

Der Verteidiger regt eine Diversion an, Reifenauer erinnert ihn daran, dass dafür eine Verantwortungsübernahme seines Mandanten nötig sei. "Können wir uns kurz draußen besprechen?", bittet der Jurist daher.

Teilbedingte Geldstrafe statt Diversion

Nach der Rückkehr sieht es kurzfristig so aus, als ob W. sein Fehlverhalten doch zugibt. Dann wird aber klar, dass ihm nur die Ohrfeige leidtut. Für die Richterin kommt damit eine Diversion nicht infrage, sie verurteilt W. nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2700 Euro, 900 davon unbedingt.

Sie habe den Zeuginnen geglaubt, begründet sie dies. Auch seine möglicherweise schlechten Erfahrungen lässt sie nicht gelten: "Sie sind ja kein Taxifahrer in Caracas, der Angst um sein Leben haben muss. Sie haben ganz klar erkannt, dass die Frau Sie nicht ausrauben wollte, sondern wegen des Vorfalls mit der Tochter dort gewesen ist!", hält sie dem Angeklagten vor. "Im Übrigen haben Sie auch im Gerichtssaal ein Verhalten an den Tag gelegt, das die Darstellung der Zeuginnen glaubhaft macht."

Die gute Nachricht: Die Fahrschülerin hat die Führerscheinprüfung trotzdem bestanden. (Michael Möseneder, 20.2.2017)