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Kim Dotcom 2014 vor einer Gerichtsanhörung in Auckland.

Foto: Chris Gorman/New Zealand Herald via AP

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf. Auch drei seiner Mitarbeiter dürften ausgeliefert werden.

Vorwürfe wegen Megaupload

Sein Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei "äußerst enttäuschend". Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Der Richter in Auckland urteilte am Montag, dass Dotcom und seine Mitarbeiter nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden können, wohl aber wegen Betruges.

Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochladen. In den USA werden Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen.

In einem Interview mit dem "New Zealand Herald" wertete Dotcom das Gerichtsurteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige. "Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland", so der Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. "Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall." Auf Twitter führte Dotcom noch andere Gründe für die Gerichtsentscheidung an. Dort kritisierte er die Entscheidung als politisch motiviert und zog einen Vergleich zur islamischen Scharia.

Streitpunkt Urheberrecht

Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle. Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung.

Dotcom hatte immer wieder erklärt, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der 43-Jährige, der über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe. (APA, Reuters, 20.2.2017)