Wien – "Also eine einzige Katastrophe", fasst Richter Norbert Gerstberger die Zukunftsperspektiven von Shahed K. zusammen. Der in Pakistan geborene und aufgewachsene Afghane kam im Jahr 2011 nach Österreich, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Laut Jugenderhebung hat der 20-Jährige weder einen Schulabschluss noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ist die meiste Zeit obdachlos, sei frustriert und hoffnungslos und fühle sich ungerecht behandelt.

Das merkt man ihm auch in diesem Verfahren um versuchten Hausfriedensbruch, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung an. Er bekennt sich großteils nicht schuldig, gibt lediglich zu, gegen die Tür einer Caritas-Unterkunft getreten zu haben.

Mitternächtlicher Wunsch nach Rucksack

"Ich wollte meinen Rucksack holen, der war noch in dem Heim", sagt er. Den Wunsch wollte er um Mitternacht in die Tat umsetzen. Er telefonierte mit einer Betreuerin, die sagte, das gehe nicht, da der Bewohner des Zimmers, in dem die Tasche stand, nicht da sei.

Gegen 00.00 Uhr stand er also vor dem Zentrum, rief einen anderen Bewohner an und wollte, dass der ihm den Rucksack bringt. Der Bekannte fragte bei einer Betreuerin nach, deren Antwort war wieder negativ.

"Sie sollen dort dann getobt haben? Stimmt das?", fragt ihn Gerstberger. "Na ja, ich habe Gegenstände gegen die Fenster geschmissen." – "Da würde ich persönlich dann auch nicht aufmachen, wenn um Mitternacht jemand kommt und was gegen mein Fenster wirft", meint der Richter.

"Ihr Huren, ich stech euch ab!"

Es soll auch recht lautstark zugegangen sein. Dass er "Ihr Huren!" geschrien hat, gibt der Angeklagte zu. Dass es "Ihr Huren, ich komm jetzt rein und ficke euch! Ich stech euch ab!" war, wie die Betreuerinnen behaupten, stimme aber nicht.

Die Sozialarbeiterinnen scheinen von dem Vorfall so traumatisiert zu sein, dass sie seit 18. Jänner in Krankenstand sind. Sie bleiben bei ihrer Aussage – nachdem K. erfahren habe, dass er nicht in das Haus dürfe, sei er so ausgerastet, dass sie aus Angst die Polizei riefen.

Von diesem Einsatz gibt es ebenso zwei Versionen. Der Angeklagte sagt, er sei beim Eintreffen der Beamten ruhig auf dem Gehsteig gestanden und habe gefragt, warum sie hier seien. Die Antwort sei "Du bist sowieso ein Arschloch" gewesen, rasch sei er auch zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt worden.

"Ich ficke dich!"

"Einer der Polizisten hat dann gesagt 'Ich ficke deine ganze Familie!'", behauptet er. Daraufhin sei auch er zornig geworden und habe "Ich ficke dich!" gerufen. Dass möglicherweise auch "Ich bring dich um!" dabei gewesen ist, kann er nicht ganz ausschließen.

Die Beamten sagen als Zeugen dagegen, K. sei plötzlich "auf 180 gewesen", daher habe man ihn festgenommen. Er habe sich gewehrt, beleidigt habe ihn aber niemand.

Richter Gerstberger legt den Prozess dramaturgisch durchaus geschickt an. Denn K.s Vorstrafakt verliest er erst am Ende des Verfahrens. Die Aufstellung ist nicht recht vorteilhaft. Zwei Jahre nach seiner Ankunft wurde er erstmals wegen eines Drogendeliktes verurteilt. 2014 kam die nächste Strafe wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung. Im Jahr darauf war es schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung, zuletzt wurde er im vergangenen Dezember wegen mehrerer gefährlichen Drohungen schuldig gesprochen, dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Unbedingte Haft plus Widerruf

Diesmal werden es für die gefährlichen Drohungen und die versuchte Sachbeschädigung nicht rechtskräftig sieben Monate unbedingt, dazu wird ein Jahr einer offenen bedingten Haft widerrufen. "Sie haben ein eminentes Problem", stellt Gerstberger in der Begründung noch fest. (Michael Möseneder, 18.2.2017)