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Prozess wegen eines Facebook-Postings in St. Pölten.

Foto: REUTERS/Regis Duvignau

Ein 30-Jähriger musste sich am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. Der Mann aus dem Bezirk Amstetten soll laut Anklage ein Posting auf der Facebook-Seite von Extremsportler Felix Baumgartner veröffentlicht haben, in dem der 30-Jährige laut Staatsanwaltschaft Hitler glorifiziert und den Holocaust geleugnet haben soll. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt.

"Nicht Hitler war der Böse und Ausländerfeindliche"

"Entschuldigung für die Einmischung, aber wenn ich bedenke, was ich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten so alles über die wahre Geschichte von der Zeit des Zweiten Weltkrieges gelesen habe, wäre Hitler keine Beleidigung, sondern Lob!", war laut Anklage u.a. in dem Beitrag vom 25. Oktober 2016 zu lesen. "Denn nicht Hitler war der Böse und Ausländerfeindliche, sondern die Juden und Amerikaner", soll es weiter geheißen haben.

"Die Juden waren die, die mit umgebauten Lkws die Christen auf offener Straße aufgesammelt haben und hinten in die Gaskammer eingesperrt haben, bis sie kein Lebenszeichen von sich gaben, und dann wurden sie einfach wieder auf die Straße geworfen!!", soll der 30-Jährige laut Anklage geschrieben haben. "Wir werden seit 60 Jahren gezielt umerzogen und Hitler als der Teufel höchst persönlich hingestellt", war demnach weiter zu lesen.

Schuldig bekannt

Der Mostviertler bekannte sich in dem Geschworenenprozess schuldig. Er habe einige Wochen lang – vor allem während eines Krankenstandes – im Internet zum Thema Zweiter Weltkrieg recherchiert, gab der 30-Jährige an. Dabei sei er auf "Verschwörungstheorien" gestoßen. "Mir ist bewusst, dass das ein Blödsinn ist, was ich da gelesen und geschrieben habe", meinte der Angeklagte.

Die Nachricht hatte der 30-Jährige eigenen Angaben zufolge in der Arbeit während einer Pause verfasst. Er war laut Anklageschrift auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite von Baumgartner "auf eine Diskussion um einen Vergleich des allgemein bekannten Musikers Andreas Gabalier mit Adolf Hitler durch ein Mitglied der Musikgruppe 'EAV'" gestoßen und hatte dazu einen Kommentar geschrieben.

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant das Posting in einer "Phase einer persönlichen Verwirrung" geschrieben habe. Der Angeklagte sei gut sozial integriert und kein Mitglied einer Szene oder Neonazigruppe, betonte der Rechtsanwalt, der um eine Strafe im untersten Level bat. "Er hat eine große Dummheit getan, die ihn nicht vor einer Strafe schützen wird", meinte der Verteidiger.

Sechs Monate bedingt

Der 30-Jährige hat eine Haftstrafe von sechs Monaten bedingt erhalten. Der vorsitzende Richter erklärte, aufgrund der beträchtlich überwiegenden Milderungsgründe – hier führte er das umfassende reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten an – sei eine außerordentliche Strafmilderung zum Tragen gekommen. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage mit 7:1 Stimmen.

Bei dem Mann handle es sich nicht um einen Gesinnungstäter, sagte der Richter. Der Angeklagte habe den Umstand, dass er die Äußerung öffentlich auf Facebook – dem "modernen Stammtisch" – getätigt habe, unterschätzt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 15.2.2017)