Ceta ist ein gemischtes Abkommen. Ein Teil fällt in die Kompetenz der EU, ein anderer in die der Nationalstaaten. Nach einer positiven Abstimmung im Europaparlament tritt jener Teil vorläufig in Kraft, der in die Kompetenz der EU fällt. Dazu gehört beispielsweise die Abschaffung von Zöllen zwischen der EU und Kanada.
Jener Teil, der in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt, ist weit weniger umfassend. Hierzu zählt unter anderem der umstrittene Punkt des Investorenschutzes und der Schiedsgerichte. Erst, wenn alle nationalen Parlamente diesem Teil von Ceta zugestimmt haben, sind alle Vertragsinhalte EU-weit in Kraft.
Was passiert, wenn auch nur ein Staat dagegen stimmt, ist nicht restlos geklärt. Es gibt keinen Präzedenzfall. Nach Auffassung der Kommission gibt es Ceta nur als Gesamtpaket: Lehnt ein Staat einen Teil ab, ist das ganze Abkommen EU-weit gestorben. Nach einer anderen Auffassung könnte aber selbst ein "Nein" der nationalen Parlamente Ceta nicht aufhalten: Der EU-relevante Teil bliebe weiter gültig.
Sollten diese Auslegungen aufeinanderprallen, spricht der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. (bpa, 14.2.2017)