Bild nicht mehr verfügbar.

In den Niederlanden ist Sterbehilfe bei Demenz gestattet, wenn der Betroffene vor Beginn der Krankheit eine Patientenverfügung ausgestellt hat.

Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt

148 Ärzte in den Niederlanden haben eine Petition gegen aktive Sterbehilfe bei Demenzpatienten unterzeichnet. "Unsere moralische Abneigung, das Leben eines wehrlosen Menschen zu beenden, ist zu groß", schreiben sie laut Kathpress auf ihrer Internetseite.

Die Ärzte sprechen sich dagegen aus, jemandem aufgrund einer Patientenverfügung aktive Sterbehilfe zu erteilen, wenn er nicht mehr deutlich machen kann, ob er dies tatsächlich will.

Den Angaben zufolge soll demnächst eine große, spendenfinanzierte Anzeige in den überregionalen niederländischen Zeitungen "nrc.next" und "NRC Handelsblad" erscheinen, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Initiiert wurde die Aktion laut der niederländischen Ärztezeitung "Medisch Contact" von dem Psychiater Boudewijn Chabot, dem Geriatrie-Spezialisten Piet van Leeuwen und dem Hausarzt Jaap Schuurmans.

Unerträgliches Leiden

Ende 2015 hatte die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers aktive Sterbehilfe bei fortgeschrittener Demenz gestattet, wenn vor Beginn der Krankheit eine entsprechende Patientenverfügung ausgestellt wurde. Trotzdem sind viele Ärzte unsicher, was erlaubt ist, da auch bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vor der Erteilung von Sterbehilfe geprüft werden soll, ob sie unerträglich leiden. Mittlerweile gehen laut offizieller Statistik vier Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden auf Euthanasie zurück.

Im Jänner war zum ersten Mal eine Ärztin von der Sterbehilfe-Überprüfungs-Kommission (RTE) gerügt worden. Die Ärztin hatte einer Demenzpatientin zunächst ohne deren Zustimmung ein Beruhigungsmittel in den Kaffee gemischt. Als sich die 80-Jährige mit Händen und Füßen gegen die tödliche Injektion wehrte, holte die Ärztin die Angehörigen zu Hilfe, um die Frau festzuhalten. Wie sich herausstellte, gab es keine gültige Erklärung, wonach die Frau den Wunsch hatte, getötet zu werden. Die Ärztin begründete ihre Vorgangsweise, dass die Frau aus ihrer Sicht unerträglich leide. Da die Medizinerin laut Ansicht der Regionalen Tötungskommission Euthanasie "in gutem Glauben gehandelt" habe, wurde der Fall nicht weiter verfolgt. (APA, 10.2.2017)