Wien – Weil so für zwei Fonds zu hohe Depotbankgebühren verrechnet haben, müssen zwei Chefs einer Kapitalanlagegesellschaft je 3.000 Euro Strafe zahlen. Das teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Montag auf ihrer Homepage mit. Die Gesellschaft habe im Tatzeitraum gegen die Fondsbestimmungen verstoßen und nicht "im besten Interesse von Anteilinhabern" gehandelt. Die Bußen sind rechtskräftig. (APA, 6.2.2017)
Rechtskräftig
Zu hohe Depotgebühren: FMA strafte zwei Fonds-Chefs
Geschäftsführer müssen je 3.000 Euro zahlen