Wien – Die Regierung hält an den von vielen Beobachtern und Parteien als nicht sehr ambitioniert bezeichneten Änderungen der Gewerbeordnung fest. Angepasst wurde nach entsprechenden Bedenken im Rahmen der Begutachtung die Ausweitung der Nebenrechte. Dabei geht es um das Kernstück der Reform, das laut Koalition größere Vereinfachungen für Unternehmen bringen soll.

Konkret sollten Betriebe in größerem Umfang Tätigkeiten verrichten dürfen, für die sie keinen Gewerbeschein besitzen. Ein Tischler dürfte dann beispielsweise auch Fliesen legen – allerdings nur im Ausmaß von 15 Prozent und nur in verwandten Berufen. Handelt es sich um ein freies Gewerbe – beispielsweise einen Grafiker, der auch als Webdesigner tätig ist -, dürften die Nebenrechte im Ausmaß von 30 Prozent in Anspruch genommen werden. Viele halten diese Regelung für wenig praktikabel. Zudem wurde die Frage gestellt, nach welchen Kriterien die Nebenrechte bemessen werden.

Drohende Strafen

Außerdem könnte sich die Ausnutzung der Nebenrechte im Nachhinein als zu hoch erweisen, womit Verwaltungsstrafen drohen. Die Regierung hat daher präzisiert, dass die Nebenrechte auf Basis der "Auftragstätigkeit" bewertet werden. Damit will sie mehr Rechtssicherheit in die Thematik bringen. Versichert wird, dass diese Änderungen die Kollektivvertragszugehörigkeit der Betriebe unberührt ließen. Vor allem die Arbeiterkammer hatte hier große Bedenken geäußert.

Einem anderen Kritikpunkt wird nun mit einer Klarstellung begegnet. Beim neuen Betriebsanlagenrecht, bei dem die Verfahren in der Bezirksverwaltungsbehörde konzentriert werden, muss die Raumordnung berücksichtigt werden. Mehrere Länder hatten moniert, dass Flächenwidmung und andere lokale Vorgaben übergangen werden, wenn die Bezirksbehörde bei Anlagen auch über Baurecht (bisher Gemeindekompetenz) und andere Belange entscheidet. Allerdings ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. (as, 1.2.2017)