Zu Baustellenkontrollen rücken Baupolizei, Finanz, Gebietskrankenkasse und Arbeitsinspektorate häufig gemeinsam aus.

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Wien – Der Sozialminister bemüht einen Vergleich mit Rasern auf der Autobahn. Wenn die Polizei gar nicht kontrolliere, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h eingehalten wird, würden noch mehr Leute zu schnell fahren, sagt Alois Stöger und begründet so, warum es auch in Zukunft ein starkes Arbeitsinspektorat brauche.

Im Zuge der Neuverhandlungen des Regierungsprogrammes haben sich SPÖ und ÖVP aber darauf verständigt, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu modernisieren und unzeitgemäße Verfahren zu streichen.

Weniger Meldepflichten

Was man sich darunter vorstellen kann, erläuterten Stöger und die Leiterin des Arbeitsinspektorats, Anna Ritzberger-Moser, am Dienstag. Für verzichtbar hält man einige Meldepflichten – etwa wenn es um erlaubte Wochenenddienste geht. Begehungen mit Arbeitsmedizinern und Sicherheitsexperten sollen in Betrieben, in denen es nur Büroarbeitsplätze seltener stattfinden (derzeit zumindest alle zwei Jahre). Eine weitere angedachte Erleichterung: Firmen, deren Mitarbeiter mit Chemikalien arbeiten, sollen medizinische Befunde künftig elektronisch übermitteln können.

Zu einer Reduktion der Kontrollen soll es aber nicht kommen, wie Stöger und Ritzberger-Moser versicherten. Im Vorjahr rückten die rund 300 Arbeitsinspektoren österreichweit 68.000 Mal aus. Die Prüfintensität wurde in den vergangenen Jahren durchaus ausgeweitet, 2013 gab es noch 63.000 Kontrollen.

1568 Anzeigen im Vorjahr

Entgegen der von der Wirtschaft häufig vorgebrachten Kritik setze man aber schon jetzt stark auf Beratung und nicht auf Strafen, sagt Ritzberger-Moser. Den 68.000 Kontrollen standen im Vorjahr 1568 Anzeigen gegenüber. Gestraft werde also nur bei Wiederholungstätern oder wenn jemand Mängel nicht abstelle.

Am Strafrahmen will Stöger folglich auch nichts ändern. Laut dem Arbeitnehmerschutzgesetz liegt die Mindeststrafe pro Anlassfall aktuell bei 166 Euro, die Höchststrafe aber bei über 16.000 Euro.

Verfassungsdienst prüft

Die Wirtschaftskammer drängt vor allem darauf, dass es zu keinen Mehrfachbestrafungen für ein und dasselbe Vergehen kommt. Im Regierungsprogramm wurde nun vereinbart, dass die Sozialpartner bis Jahresmitte einen Vorschlag zur Abschaffung dieses Kumulationsprinzips vorlegen sollen.

Stöger gab sich dazu noch zurückhaltend. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt prüfe derzeit, welche Möglichkeiten es gebe. Der wirtschaftlich Vorteil, den Betriebe, die Gesetzesverletzungen begehen, erzielen, müsse aber auch in Zukunft "abgeschöpft" werden, sagt Stöger. "Einen Freibrief für die Betriebe darf es nicht geben." (go, 31.1.2017)