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Protest gegen den von Trump verhängten Einreisestop für einige überwiegend muslimische Länder.

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In New York, Chicago und auf dem Washingtoner Flughafen Dulles versammelten sich Hunderte Menschen zum Protest.

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Protest gegen die Einreiseverbote am John-F.-Kennedy-Flughafen in New York.

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New York – Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das von US-Präsident Donald Trump verhängte Einreiseverbot für Muslime als nicht gerechtfertigt kritisiert. Merkel habe ihr Bedauern über diese Maßnahme auch im Telefonat mit dem US-Präsidenten am gestrigen Samstag zum Ausdruck gebracht, sagte der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntag.

Merkel sei "überzeugt, dass auch der notwendige entschlossene Kampf gegen den Terrorismus es nicht rechtfertigt, Menschen einer bestimmten Herkunft oder eines bestimmten Glaubens unter Generalverdacht zu stellen", erklärte Seibert. Die deutsche Regierung werde "nun prüfen, welche Folgen die Maßnahme der US-Regierung für deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit hat, und deren Interessen gegebenenfalls gegenüber unseren amerikanischen Partnern vertreten".

Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz sagte am Sonntag zur APA, das "berechtigte Engagement gegen Terror und Islamismus darf nicht dazu führen, dass Religionsgemeinschaften und ganze Staaten unter Generalverdacht gestellt werden".

Gerichtsentscheid bremst Ausweisungen

Unterdessen hat ein Gericht in New York hat am Samstagabend die Ausweisung von Ausländern aus den USA untersagt, die nach dem von US-Präsident Donald Trump am Vortag verfügten Einreiseverbot an US-Flughäfen festgehalten wurden. Damit haben Bürgerrechtsorganisationen im Kampf gegen die von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreiseverbote für viele Muslime einen wichtigen Teilsieg errungen.

Laut den Gerichtsdokumenten verfügte Bundesrichterin Ann Donnelly, dass keiner der Betroffenen ausgewiesen werden darf, wenn er über eine gültige Einreiseerlaubnis verfügt. Demnach gilt die gerichtliche Entscheidung landesweit, also für alle Menschen, die nach ihrer Ankunft gemäß Trumps Anordnung auf US-Flughäfen in Gewahrsam genommen und am Verlassen des Transitbereichs gehindert worden waren. Wie viele Personen davon betroffen sind, war zunächst unklar. Das Gericht hat die Regierung angewiesen, eine Liste aller Festgehaltenen zu veröffentlichen.

Ministerium will sich beugen

Mehrere Personen strandeten auch nach ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten: Sie waren zum Zeitpunkt von Trumps Dekret am Freitagnachmittag (Ortszeit) schon auf dem Weg in die USA und wurden bei ihrer Ankunft in Gewahrsam genommen. Auf sie bezieht sich die nun erlassene gerichtliche Verfügung.

Dem Vernehmen nach wurden mehrere an US-Flughäfen festgehaltene Personen freigelassen.

Das US-Heimatschutzministerium will sich einem Gerichtsurteil beugen. Man werde aber weiterhin alle Anordnungen des Präsidenten Donald Trump auf eine Art und Weise umsetzen, die "die Sicherheit des amerikanischen Volkes" garantiere, teilte die Behörde in der Nacht auf Sonntag in Washington mit.

Erlass teilweise eingefroren

Wer wegen eines Visums, einer Green-Card oder anderweitig berechtigt ist, in die USA einzureisen und derzeit auf Grundlage von Trumps Dekret in den USA festgehalten wird, darf laut dem Gerichtsurteil nicht mehr in sein Ursprungsland zurückgeschickt werden.

Der Erlass des US-Präsidenten gilt als teilweise eingefroren, bis seine Verfassungsmäßigkeit geklärt ist – das soll wahrscheinlich im Februar passieren. Die Entscheidung des Gerichts deutet an, dass die Regelung wohl verfassungswidrig sei.

Weiterhin Bestand hat der Teil des Dekrets, der Ankünfte aus bestimmten Ländern für einen zunächst befristeten Zeitraum verbietet. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU und andere arbeiten an weiteren Klagen, die auch diesen Teil des Dekrets angreifen.

Sicherheitscheck für Green-Card-Inhaber

Das US-Präsidialamt erklärte am Samstag, dass das Einreiseverbot für Green-Card-Inhaber zwar nicht im vollen Ausmaß gelte, diese sich aber künftig vor ihrer Einreise einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Green-Card-Inhaber im Ausland müssen demnach vor ihrer Rückkehr in die USA eine diplomatische Vertretung der USA aufsuchen, wo eine "Routine-Überprüfung" vorgenommen würde.

Das von Trump verfügte vorläufige Einreiseverbot für viele Muslime hatte zahlreiche Menschen in Verzweiflung gestürzt und Chaos auf Flughäfen in etlichen Teilen der Welt ausgelöst. Von Irakern über Jemeniten bis hin zu Sudanesen wurden Menschen mit gültigen Visa kurz vor ihrer Abreise auf heimischen Flughäfen oder bei Zwischenaufenthalten auf dem Weg in die USA gestoppt. Exakte Zahlenangaben lagen auch hier zunächst nicht vor, Berichte wiesen aber auf Hunderte Fälle hin.

So hielten Grenzbeamte am Samstagabend auf dem New Yorker Kennedy-Airport, in Chicago, San Francisco und auf anderen Flughäfen noch Dutzende Menschen fest – manche zu diesem Zeitpunkt schon seit 24 Stunden. In New York, Chicago und auf dem Washingtoner Flughafen Dulles versammelten sich Hunderte Menschen zum Protest.

Beschwerden von Bürgerrechtsorganisationen

Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hatte zusammen mit zwei weiteren Gruppen im Namen mehrerer Festgehaltener Beschwerde vor Gericht eingereicht, weltweit äußerten Menschenrechtler Empörung. Es gab auch erste politische Konsequenzen: Der Iran lässt nach eigenen Angaben nun selbst keine US-Bürger mehr einreisen.

Trump hatte am Freitag als ein Kernstück seines Anti-Terror-Kampfes einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern verfügt, die "bestimmten Anlass zur Sorge" hinsichtlich Terrorismus gäben: Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen. Flüchtlinge aus aller Welt sind zumindest für 120 Tage ausgesperrt, jene aus Syrien sogar auf unbestimmte Dauer.

Diskriminierung laut Experten verboten

Wie die US-Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, sind Staaten wie Saudi-Arabien, Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate nicht betroffen. Dort hat Trumps Unternehmen wirtschaftliche Interessen.

Der Migrationspolitikexperte David J. Bier argumentiert in einem aktuellen Beitrag für die "New York Times", dass eine Diskriminierung von Einwanderern aufgrund des Herkunftslandes eindeutig illegal sei. Demnach verbiete ein Gesetz aus dem Jahr 1965 jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, "Rasse" oder Herkunft. (APA, dpa, 29.1.2017)