Die türkische Führung lässt nicht locker: Nach der für Ankara so blamablen Entscheidung der griechischen Höchstrichter hat das türkische Justizministerium postwendend einen zweiten Auslieferungsantrag gestellt. Die acht türkischen Soldaten, die im vergangenen Jahr am Morgen nach der Putschnacht des 15. Juli mit einem Hubschrauber ins Nachbarland Griechenland geflüchtet waren, sollen endlich bestraft werden.

Verräter, Putschisten, Terroristen nennt sie der türkische Außenminister. Doch eben hier begannen schon die Zweifel der griechischen Richter. Ein faires Verfahren in der Türkei halten sie für nicht gesichert, die Folterung der acht Soldaten für durchaus denkbar. Denn "mutmaßlich" und "Verdacht" existieren nicht im Wortschatz der türkischen Führung. Sie hat nun ohnehin immer recht, und die Justiz ist ihr ausführendes Organ.

Die Türkei von Tayyip Erdogan ist kein Rechtsstaat mehr, der den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügt: Das ist das Fazit der Gerichtsentscheidung in Athen. Den Vorwurf lassen sich Präsident und Regierung natürlich nicht gefallen. Sie werden das vermeintlich schwache Griechenland "bestrafen". Die Annullierung eines bilateralen Flüchtlingsabkommens könnte nur eine der Sanktionen sein. Die acht Soldaten dagegen kommen erst einmal um einen Prozess über ihre mutmaßliche Beteiligung am Putsch herum. (Markus Bernath, 27.1.2017)