Die Parlamentarier-Versammlung des Europarats hat wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Hassreden im Internet gefordert. Dabei gehe es nicht nur um rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen gegen Menschen mit einer bestimmtes Hautfarbe oder einer bestimmten ethnischen Zugehörigkeit, stellte die Versammlung am Mittwoch in einer Entschließung fest.

Auch zahlreiche Einzelpersonen seien jeden Tag Opfer von Online-Hass aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg habe bereits klargestellt, dass sich der Schutz der Meinungsfreiheit nicht auf rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen erstreckt, heißt es in der Entschließung weiter. Auch verfügten die meisten europäischen Staaten über Instrumente, die rassistische motivierte Hassreden unter Strafe stellten.

Gesetzeslücken schließen

Die nationalen Gesetze deckten jedoch nicht alle Formen von Online-Hass und Mobbing im Internet ab, kritisierte die Parlamentarier-Versammlung. Daher müssten die 47 Europaratsländer etwaige Gesetzeslücken schließen.

Sie müssten dabei sicherstellen, dass das nationale Recht alle Formen von Hassreden, Mobbing, Belästigung, Drohungen und Verfolgung gegen bestimmte Personen oder Gruppen im Internet verbietet. Zudem müsse die Verantwortung der Anbieter von Online-Foren geklärt werden. Die Europaratsländer müssten des Weiteren sicherstellen, dass die Polizei alle gemeldeten Fälle von Online-Hass registriert und untersucht.

Zielscheiben von sexistischem Online-Mobbing seien besonders häufig Frauen und Jugendliche, betonte die italienische Liberale Adele Gambero. Die Gesetzgeber müssten dafür sorgen, dass auch im Internet bestimmte Regeln eingehalten würden. Nicht alle Formen von Äußerungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit: "Wenn wir die Internet-Welt nicht regeln, dann wird das Gesetz des Stärkeren gelten", sagte Gambero.

Der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gehören 318 Abgeordnete aus den 47 Mitgliedsstaaten an. Die Versammlung hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen – sie überwacht aber den Stand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern und nimmt Stellung zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen. (APA, 25.1. 2017)