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Zwei Krankenkassen haben Vereinbarungen mit der Ärztekammer bezüglich der Kostenübernahme für homöopathische Präparate.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Wien – Homöopathische Mittel sind in der Ärzteschaft sehr umstritten. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger kennt "keine wissenschaftliche Grundlage, die einen Effekt von Homöopathika belegt, abgesehen eines allfälligen Placeboeffektes". Trotzdem ersetzen Krankenkassen, deren Dach der Hauptverband ist, zum Teil Patientenausgaben für Globuli und Co. Das geht aus der aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die Neos-Abgeordneter Gerald Loacker gestellt hat, hervor. Diese liegt dem STANDARD vor.

Insgesamt lagen die Ausgaben für Homöopathika nach Angaben des Hauptverbands im Jahr 2015 bei 153.087 Euro – das ist zwar ein geringer Anteil an den Gesamtausgaben für Medikamente von 2,93 Milliarden Euro außerhalb der Krankenhäuser (2015), ein genauerer Blick auf die Verteilung auf die verschiedenen Krankenkassen bringt aber interessante Unterschiede zutage.

OÖGKK zahlte 57.410 Euro

Drei Kassen gaben mit Abstand den größten Anteil aus, an der Spitze liegt ganz klar die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) mit 57.410 Euro, gefolgt von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK, 43.876 Euro) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), die 33.493 Euro ausgab. Von diesen drei Kassen haben zwei – OÖGKK und VGKK – eine Vereinbarung mit der jeweiligen Landesärztekammer abgeschlossen.

Die Vereinbarung der VGKK sieht vor, dass homöopathische Präparate bis zu einem Preis von 9,95 Euro übernommen werden und es dafür keiner chefärztlichen Bewilligung bedarf. Jene der OÖGKK sieht vor, dass homöopathische Mittel im Einzelfall auf Kassenkosten verordnet werden dürfen, "wenn mit allopathischen Mitteln ein Therapieerfolg nicht erzielt werden kann", wie aus der Stellungnahme des Hauptverbands, der die Anfragebeantwortung für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) übernahm, hervorgeht.

Sinkende Ausgaben

Weitere Kassen liegen mit ihren Ausgaben weit abgeschlagen mit Beträgen zwischen 5.703 Euro (SVA) oder 4.949 Euro (WGKK) und am anderen Ende der Skala 83 Euro (Burgenländische GKK) oder 418 Euro (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, BKK) für das Jahr 2015. Insgesamt sinken die Ausgaben: 2010 gaben die Kassen noch insgesamt 184.240 Euro für homöopathische Mittel aus.

Neos-Abgeordneter Loacker gibt zu bedenken, dass bei Kassen, die Vereinbarungen über Kostenübernahmen für homöopathische Präparate haben, "deutlich mehr Homöopathika vergütet" wurden als bei Kassen, die diese Vereinbarungen nicht haben. Loacker wollte auch wissen, auf Basis welcher medizinischen Grundlage Homöopathika verschrieben werden. Wie eingangs erwähnt, hieß es dazu vom Hauptverband, dass es keine wissenschaftliche Grundlage dazu gebe, abgesehen von einem allfälligen Placeboeffekt. Jener Effekt könne "im Einzelfall allenfalls ausgenützt werden", heißt es in der Anfragebeantwortung.

Hauptverbands-Chefin Ulrike Rabmer-Koller sagte Dienstagabend bei einem Hintergrundgespräch anlässlich ihrer Wiederwahl, man müsse die Kataloge für Kassenleistungen durchforsten. Vielleicht seien Leistungen darunter, die nicht mehr notwendig seien. Etwaige Beispiele wollte sie da aber nicht nennen. (Gudrun Springer, 25.1.2017)