Wasserschäden zählen zu den häufigsten und teuersten Schadensfällen.

Foto: http://www.istockphoto.com/vicnt

98 Prozent aller Österreicher haben eine. "Sie ist die wichtigste Versicherung, die der Mensch haben kann", sagen Experten. Die Rede ist von der Haushaltsversicherung, die in den meisten Fällen nicht nur das Heim absichert, sondern auch eine private Haftpflichtversicherung inkludiert. "Den privaten Ruin kann man nur mit einer solchen Absicherung ausschließen", erklärt Carolina Burger von der Uniqua. "Sie sichert ab, auch im schlimmsten Fall, etwa wenn man einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat."

Herr und Frau Österreicher wollen mit dieser Versicherung aber vor allem ihr Hab und Gut schützen. "Als Faustregel gilt: Im Versicherungsschutz ist alles inkludiert, was rausfallen würde, wenn man die Wohnung umdreht", beschreibt Burger bildlich. Zu den versicherten Risiken zählen Feuer, Sturmschäden, Wasserschäden, Glasbruch und Einbruchdiebstahl. Wer in einem Haus wohnt, sollte laut AK Wien zusätzlich eine Gebäudeversicherung abschließen. Sie deckt Schäden am Haus, nicht nur am Inhalt ab.

Persönliche Komponente wichtig

Die Versicherungssumme, also der Betrag, der durch eine Versicherungspolizze im Höchstfall abgedeckt ist, ergibt sich durch die Wohnfläche und die Ausstattung einer Wohnung. Der Versicherungsbedarf von Wertgegenständen sollte zudem genau erhoben werden, rät die AK. Versicherungsmakler legen dann einen Pauschalsatz pro Quadratmeter fest. Aber auch die persönliche Komponente spielt eine Rolle: "Neben den objektiven Kriterien ist das subjektive Risikoempfinden des Kunden entscheidend für die Auswahl des Versicherungsschutzes", sagt Walter Kupec, Vorstand bei der Generali.

Wichtig ist vor allem, dass eine Wohnung nicht über- oder unterversichert ist. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert des Wohnungsinhalts. Ein Beispiel: Durch einen Brand entsteht ein Schaden von 20.000 Euro, die Versicherungssumme im Vertrag beträgt 50.000 Euro, der tatsächliche Wert der Ausstattung liegt aber bei 100.000 Euro. Die Wohnung ist also um 50 Prozent unterversichert. Ersetzt wird somit nur die Hälfte des Schadens: 10.000 Euro werden ausbezahlt. Um solchen Fällen vorzubeugen, rät die AK, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Ist er im Vertrag enthalten, verzichtet der Versicherer auf den Einwand und ersetzt den ganzen Schaden.

Bei der AK weiß man auch, wie Kunden bei Haushaltsversicherungen sparen können: "Sehr häufig werden Assistanceleistungen angeboten, die eventuell nicht jeder braucht", sagt Michaela Kollmann von der AK Wien. Damit ist der Service vieler Versicherungen gemeint, für die Kunden vor Ort rund um die Uhr Notfallhilfe zu organisieren.

Niedrigere Prämien zahlt, wer einen Selbstbehalt vereinbart. Ein Teil des Schadens muss dann vom Versicherten bezahlt werden. "Wer einen solchen Tarif wählt, sollte sich der Auswirkungen aber bewusst sein", so die AK. Ebenfalls günstiger ist es, wenn die Prämie jährlich gezahlt wird.

Angebote vergleichen

Wer eine neue Haushaltsversicherung abschließt, sollte Angebote unterschiedlicher Anbieter einholen. Das ist mittlerweile auch schon auf diversen Onlineportalen möglich. Prinzipiell gilt: Ein Versicherungsmakler ist gesetzlich verpflichtet, für seine Kunden das am besten geeignete Angebot zu finden. Auch wer vor längerer Zeit eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte regelmäßig Angebote vergleichen.

Zu guter Letzt lohnt sich laut AK eine ausführliche Beratung, um den passenden Versicherungsschutz zu ermitteln. Versicherte können sich dann vom Berater auch die komplexen Verträge genauer erklären lassen. "Es ist evident, dass aufgrund des Umfangs und der juristischen Fachsprache der Inhalt solcher Verträge von Verbrauchern nicht erfasst werden kann", so die AK. Für Versicherungsprodukte fordert sie seit Jahren sogenannte verständliche Klipp-und-klar-Informationen im Umfang von zwei Seiten. Die auf EU-Ebene bereits erlassene sogenannte Versicherungsvermittlungsrichtlinie soll 2018 in österreichisches Recht übergehen. "Man wird sehen, wie die Branche die Richtlinie umsetzt. Es geht jedenfalls in die richtige Richtung", so Kollmann. (Bernadette Redl, 27.1.2017)