Graz – 5.578 Kroaten dürfen bei der Gemeinderatswahl am 5. Februar den Grazer Bürgermeister mitwählen. Sie machen unter den wahlberechtigten nichtösterreichischen Unionsbürgern die größte Gruppe aus. Dicht dahinter liegen mit 5.485 Wahlberechtigten die Deutschen und 5.193 Rumänen. Zusammengerechnet sind bei der Wahl 26.456 nichtösterreichische Unionsbürger berechtigt, ihre Stimme abzugeben.

Nichtösterreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt, aber um teilzunehmen, müssen sie in der lokalen Wählerevidenz bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde – in diesem Fall Graz – eingetragen sein. Das passiert in der Regel automatisch. Wegen dieser Regelung sind in Graz wohnhafte Staatsangehörige jedes EU-Landes wahlberechtigt, darunter auch sieben Zyprioten und fünf Malteser.

Neben den Unionsbürgern dürfen am 5. Februar auch 25.364 Menschen von außerhalb der EU wählen gehen. Sie stimmen über den Migrantenbeirat ab und dabei herrschen praktisch die gleichen Regeln wie bei der Gemeinderatswahl: Die Wahllokale haben von 7 bis 16 Uhr geöffnet und auch die Briefwahl ist möglich. Stichtag ist ebenfalls der 25. November 2016 gewesen und das Mindestalter beträgt auch 16 Jahre. Die Stimmzettel der Migrantenbeiratswahl werden wie die Briefwahlstimmen erst am Montag ausgezählt. (APA, 13.1.2017)