Unternehmern will Bundeskanzler Kern über eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten entgegenkommen. Schon im Vorjahr hat die Regierung eine Senkung des Beitrages zum Familienlastenausgleichfonds (Flaf) von 4,5 auf 3,9 Prozent des Bruttolohnes beschlossen. Nun will Kern den Beitrag noch einmal herabsetzen, diesmal gar um die Hälfte. Bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr würde das den Staat kosten – ein großer Brocken. Für größere Unternehmen mit vielen Mitarbeitern wäre das eine spürbare Entlastung, Kern verspricht tausende neue Jobs.

Wie die Lohnnebenkostensenkung von drei Milliarden Euro pro Jahr finanziert werden soll? Jedenfalls nicht mit Kürzungen bei den aus dem Flaf finanzierten Familienleistungen. Stattdessen sollen Konzerne 500 Millionen pro Jahr mehr an Steuern abliefern – etwa via Strafsteuer von 25 Prozent auf in "günstigere" Länder verschobene Gewinne und einem Ausbau von Großbetriebsprüfungen. Einsparungen bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei den Sozialversicherungsträgern (laut Rechnungshof besteht allein bei ihnen ein Sparpotenzial von mehr als einer Milliarde pro Jahr) sollen die erste Hälfte der Gegenfinanzierung komplettieren.

Unrealistische Umsetzung

Bei der zweiten Hälfte bringt Kern nicht zum ersten Mal die Wertschöpfungsabgabe ins Spiel. Dass Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und der ÖVP-Wirtschaftsbund dieser SPÖ-Forderung am Donnerstag ebenfalls nicht zum ersten Mal eine Absage erteilten, lässt erkennen, dass die Kern-Pläne in der bestehenden Regierung kaum umsetzbar sein werden. Auch die genannten Steuerpläne für Konzerne lehnt die Volkspartei ab.

Schon im Sommer hatte die SPÖ eine Wertschöpfungsabgabe ins Spiel gebracht, die ÖVP wollte nicht einmal darüber reden. Auch Ökonomen sind geteilter Meinung, ob das Sozialsystem in Zukunft weiter rein über den Faktor Arbeit oder zumindest teilweise über den Faktor Kapital finanziert werden soll. Manche sehen darin die Chance, das System an die zunehmende Automatisierung anzupassen.

Zuschüsse bei Krankheit angedacht

Neben der Lohnnebenkostensenkung stellt Kern Unternehmern etwa auch eine Ausweitung von Zuschüssen zu Entgeltfortzahlungen in Aussicht. Fallen Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall länger aus, erhalten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern derzeit ab einer bestimmten Fehldauer 50 Prozent der Lohnfortzahlung von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die SPÖ will den Zuschuss für Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern auf 100 Prozent und für Betriebe bis zehn Mitarbeitern auf 75 Prozent erhöhen. Begründet wird das damit, dass eine Erkrankung eines Mitarbeiters derzeit für Kleinstbetriebe existenzbedrohend sein könne.

Von der Arbeiterkammer heißt es, die Maßnahme sei vor allem wegen häufiger Kündigungen im Krankheitsfall sinnvoll. Allerdings verfüge die AUVA aufgrund einer Beitragssatzsenkung nicht mehr über die Geldmittel, diese Zuschüsse ohne Kürzungen bei Präventionsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das Für und Wider bei jeder einzelnen Maßnahme bleibt der Regierung also auch in Zukunft erhalten. (smo, 12.1.2017)