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Ein muslimisches Mädchen im Burkini in einem Berliner Schwimmbad.

Foto: EPA/STEPHANIE PILICK

Schulen dürfen von Schülerinnen verlangen, dass sie am Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn ihre Eltern darin einen Verstoß gegen religiöse Vorschriften sehen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag im Fall zweier Mädchen aus der Schweiz entschieden.

Bußgeld drohte

Die Eltern der Mädchen, fromme Muslime aus Basel, sahen sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt, weil die Schule der Mädchen den beiden Schülerinnen keine Ausnahme von der Teilnahmepflicht am Schwimmunterricht gewähren wollte. Die Eltern, türkische Staatsangehörige, sollten Bußgeld zahlen, wehrten sich aber dagegen, indem sie juristische Mittel ergriffen. Da sie in der Schweiz damit scheiterten, gingen sie zum Straßburger Gericht – und verloren abermals.

In einer einstimmigen Entscheidung stellte der Gerichtshof fest, dass der Eingriff in die Rechte der Eltern einem legitimen Zweck diene – und zwar dem Schutz der Mädchen vor sozialer Exklusion. Im Schwimmunterricht, so das Gericht, gehe es nicht nur ums Erlernen der Schwimmtechnik, sondern auch um eine gemeinsame Aktivität mit den anderen Kindern. (sterk, 10.1.2017)