Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer können künftig mittels Fotobeweis geahndet werden.

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Wien – Das Jahr 2017 hält für Autofahrer einige Neuerungen bereit. So können Radarfotos für das Bestrafen von Gurtenmuffel und Handy am Steuer-Telefonierer verwendet werden, die Probezeit für Führeschein-Neulinge wird um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Im September startet der fünfjährige Pilotversuch für Alkolocks.

Zahlreiche der geplanten Neuerungen hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) seit Jahren gefordert. Manche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden "rasch gemerkt werden", andere würden länger brauchen, um spürbare Auswirkungen zu erlangen, sagte Othmar Thann, Direktor KFV. Als besonders positiv bezeichnete er die Verlängerung des Probeführerscheins, gerade junge Menschen, die tendenziell risikofreudiger sind, würden sich damit eher "regelkonform verhalten", meinte Thann. Er forderte jedoch eine Evaluierung der Nachschulungen, die nach einem Führerscheinentzug absolviert werden müssen. Diese "müssen fachlich hinterfragt werden, ob sie noch State of the Art oder doch verbesserungswürdig sind", sagte Thann.

Anhalteerfordernis entfällt

Ab Kundmachung der Novellen des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfällt das sogenannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf Pkw bzw. auf Motorrädern. Der Experte erwartet sich, dass durch den Fotobeweis "die Gurtanlegequote zulegen wird". Diese liegt bei rund 93 Prozent, 2014 waren noch 95 Prozent angegurtet. Auf der Autobahn sind 96 Prozent der Lenker angegurtet, bei Kinder unter zwölf Jahren liegt die Quote bei 97 Prozent.

Künftig muss nach Ansicht des KFV Automatisiertes Fahren auch in die Ausbildung einfließen. "Selbstfahrend heißt nicht, dass das Auto alleine unterwegs ist", betonte Thann. Für die Sicherheit seien technische Neuerungen wie automatisches Spur- und Abstandhalten, Einparkassistenten oder das Erkennen von Hindernissen positiv. Denn "der Mensch versucht immer, auf das Äußerste zu gehen".

Alkoholwegfahrsperren

Die Einführung der Alkolocks, wo noch unklar sei, ob sich das KFV für die Durchführung überhaupt bewerben werde, sei eine "technologische Neuerung". Bereits seit Jahren hatte das KFV die Alkoholwegfahrsperren gefordert. Dadurch erwartet sich das Kuratorium 410 Unfälle pro Jahr weniger, was einen Rückgang von 100 Schwerverletzten und fünf Getöteten ergeben würde.

Im Juli tritt das Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) in Kraft. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verkehrsunfällen neu geregelt, erstmals werde zudem die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung geschaffen. "Wir können dann Unfallhäufungspunkte früher erkennen", sagte Thann. "Jetzt wissen wir solche Entwicklungen erst nach zwei Jahren. Dadurch erwarten wir eine Verbesserung der Tiefenanalyse", erklärte der Experte. (APA, 30.12.2016)