Graz – Auf den Vorwurf, Teile seiner Dissertation abgekupfert zu haben, hat der steirische Landesrat Christian Buchmann (ÖVP) gegenüber der Universität Graz reagiert. Seine Stellungnahme zum Gutachten der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität ist am Donnerstag eingelangt, eine Entscheidung werde in den kommenden Wochen getroffen, hieß es auf APA-Anfrage seitens der Universität Graz.

Sowohl die Stellungnahme von Buchmann als auch der Bericht der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) werden bei der studienrechtlichen Instanz der Universität Graz – konkret bei Studiendirektor Martin Polaschek – in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Alle Unterlagen und Argumente würden abgeglichen. Dann entscheidet sich, ob dem Landesrat sein Doktortitel wieder entzogen wird.

"Mannigfaltige Plagiatsstellen"

Im Jahr 2000 wurde der heutige steirische Landesrat an der Universität Graz zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert. Zuvor hatte er eine Dissertation mit dem Titel "Die Wirtschaft im Spannungsfeld von Zentrum und Peripherie: Ansätze zur Rückholung der Kundenkaufkraft in die City am Beispiel der Landeshauptstadt Graz" verfasst.

Im Juni 2016 hatte der Salzburger Plagiatsjäger Stefan Weber im Namen eines anonymen Auftraggebers jedoch ein Gutachten vorgelegt, in welchem dem Landesrat vorgeworfen wurde, Teile seiner Doktorarbeit aus deutscher Fachliteratur übernommen zu haben, ohne sie entsprechend zu kennzeichnen. In der Dissertation würden sich "mannigfaltige Plagiatsstellen befinden, die in Summe werkprägenden Charakter haben und deutlich auf eine Erschleichungsabsicht des Verfassers hinweisen", beschrieb Weber in dem der APA vorliegenden Gutachten.

Frist endete am Mittwoch

Die Uni Graz hat daraufhin bei der ÖAWI eine Bewertung in Auftrag gegeben, die seit Mitte November vorliegt. Dazu, ob der Plagiatsverdacht bestätigt wurde oder nicht, wollte die Universität seither keine Aussagen machen. Dem steirischen Landesrat wurde eine sechswöchige Frist für eine Stellungnahme eingeräumt. Die Frist endete am Mittwoch, die per Postweg versandte Stellungnahme kam mit fristgerechtem Poststempel bei der Uni an.

Vonseiten des Landesrats wurden die Vorwürfe bereits im Sommer umgehend zurückgewiesen. In einer ersten Stellungnahme hielt Buchmann im Juni fest: "Ich hatte vor 16 Jahren keinen Einfluss auf die positive Beurteilung meiner Arbeit und nun keinen Einfluss auf die nachträglichen Gutachten. Eines ist aber klar: Ich habe nicht studiert, um Politiker zu werden. Mein damaliges Studium hat mit meinem heutigen Beruf nichts zu tun." (APA, 29.12.2016)