Moskau – Ein Amtsgericht in Moskau hat den Machtwechsel in der Ukraine 2014 rechtlich als Staatsstreich eingestuft. Das meldete die Agentur Interfax am Dienstag. Angestrengt hatte das Zivilverfahren der ukrainische Ex-Parlamentsabgeordnete Wladimir Olejnik.

Als Beteiligte der Vorgänge in Kiew im Februar 2014 nannte er vor Gericht auch den deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und dessen damalige Kollegen aus Polen und Frankreich.

Im eskalierenden Protest gegen den damaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch hatten die Außenminister eine Vereinbarung zwischen Opposition und Präsident ausgehandelt, die vorgezogene Präsidentenwahlen vorsah. Umgesetzt wurde das Abkommen nicht, weil Janukowitsch nach Russland flüchtete.

Keine Anerkennung der Ergebnisse

In dem Machtvakuum erklärte das Parlament seinen Vorsitzenden Alexander Turtschinow zum Staatsoberhaupt. Regierungschef wurde Arsenij Jazenjuk, einer der Oppositionsführer. Im Mai wurde Petro Poroschenko zum Präsidenten der Ukraine gewählt, im Oktober die Oberste Rada neu gewählt. Auch Russland erkennt diese Ergebnisse an.

Das Moskauer Urteil hat daher mehr symbolische als rechtliche Bedeutung. Olejnik hatte einen Paragraf im russischen Zivilrecht genutzt, wonach ein Gericht Tatsachen feststellen kann, aus denen sich weitere Rechtsfolgen ableiten. In dem Paragrafen geht es um Familienrecht, Vaterschaft und "andere juristisch relevante Fakten". (APA, 27.12.2016)