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Spoiler-Alarm: Auf dem Oktjabrskaja-Platz in Minsk, wo dieses Foto vor wenigen Tagen entstand, wurde bereits verraten, dass nach dem diesjährigen Silvester 2017 kommt.

Foto: REUTERS/ VASILY FEDOSENKO

Manche Dinge ändern sich nie: Wer die meisten Stimmen erhält, gewinnt eine Wahl, Österreich ist Spendenweltmeister und die Erde eine Scheibe. Die meisten Dinge ändern sich aber ständig, denn Stillstand ist Rückschritt. In diesem Sinne wird 2017 wieder ein sehr fortschrittliches Jahr.

Österreich bekommt endlich wieder einen Bundespräsidenten, am 26. Jänner wird Alexander Van der Bellen angelobt.

Der Wahlkalender für 2017 ist – noch – spärlich. Offiziell stehen nur vier Gemeinderatswahlen und die ÖH-Wahlen an. Jedenfalls zu wählen sind 2017 die Gemeinderäte von Graz, Waidhofen an der Ybbs und Krems sowie die Gemeinderäte und Bürgermeister im Burgenland. Den Anfang macht Waidhofen am 29. Jänner. Graz wählt seinen Gemeinderat am 5. Februar. Im Mai oder im Juni sind die Studierenden dran, ihre neue Vertretung bis 2019 zu wählen. Im Herbst wählt das Burgenland die Gemeinderäte und Bürgermeister, möglicherweise am selben Tag wie Krems den Gemeinderat.

Kolportiert wird auch ein Termin für die Nationalratswahl, die regulär erst für den Herbst 2018 vorgesehen wäre. Als Termin wird immer wieder der dritte Sonntag im Mai genannt.

Baba Bankgeheimnis müssen 2017 auch ausländische Kontoinhaber sagen. Bis spätestens 30. September muss Österreich den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und am Meldesystem teilnehmenden Drittstaaten erstmals die von den Finanzinstituten erhaltenen Bankinformationen von ausländischen Kontoinhabern weiterleiten.

Auch Lebensgefährten erben

Nur 200 Jahre hat es gebraucht, um das Erbrecht umfassend zu reformieren. Pflegeleistungen Angehöriger oder von Lebensgefährten werden ab Jänner abgegolten – Voraussetzung ist, dass man mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft war. Lebensgefährten kommen auch ohne Testament zum Zug, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt. Die Fortführung von Familienunternehmen wird durch die Stundung von Pflichtteilen erleichtert.

Eltern wird ermöglicht, "Sternenkinder" – Fehlgeburten unter 500 Gramm – ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Für den "Lohnsteuerausgleich" ist ab 2017 kein Antrag mehr nötig – zumindest, wenn ohnehin nur die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden. Geringverdiener und Pensionisten sparen sich damit auch den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer: Diese wird ihnen ab der zweiten Jahreshälfte automatisch ausgezahlt. Wer zusätzliche Ausgaben absetzen möchte, muss aber weiterhin einen Antrag stellen. Die Finanz startet die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (AANV) für das Jahr 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni 2017 kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und wenn mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist.

Um Spenden von der Steuer abzusetzen, meldet man ab 1. Jänner Name und Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen. Die Spende wird automatisch beim Steuerausgleich 2018 berücksichtigt.

Noch vor Silvester sollte der Pensionshunderter ausbezahlt sein, der im Rahmen des Pensionsreförmchens einmalig und zusätzlich zur 0,8-prozentigen Erhöhung der Pensionen im neuen Jahr gewährt wurde. Die Mindestpension für Personen mit mindestens dreißig Arbeitsjahren wird 2017 auf 1000 Euro erhöht. Das wären also zwanzig neue 50-Euro-Geldscheine, die ab April auf den Bargeldmarkt kommen.

Handy-Sünder am Radar

Nicht um Prozente, sondern um Promille geht es bei den Wegfahrsperren für Autolenker, die betrunken am Steuer erwischt werden. Sie können sich damit einen Führerscheinentzug ersparen, müssen für das Gerät aber entsprechende Miete zahlen. Die Alkolocks sind ab September als fünfjähriges Pilotprojekt geplant. Mit Juli wird außerdem die Probezeit für Führerscheinneulinge auf drei Jahre verlängert. Handy-Sünder oder Gurtmuffel können künftig auch per Radarfoto belangt werden. Der Preis für die Autobahnjahresvignette steigt von 85,70 auf 86,40 Euro.

Änderungen gibt es auch im Waffenrecht. Polizisten dürfen auch privat Waffen bis zu einem Kaliber von neun Millimetern führen. Ausländer dürfen erst bei einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der EU eine Schusswaffe besitzen.

Auch die allseits beliebten Registrierkassen machen nicht halt vor dem Fortschritt: Ab April müssen technische Sicherheitseinrichtungen installiert werden, um die gespeicherten Daten vor Manipulation zu schützen.

Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften können nun endlich wie Ehen am Standesamt geschlossen werden. Bisher mussten diese Verbindungen bei den Bezirksverwaltungsbehörden begründet werden.

Menschen, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, müssen sich 2017 mit einem "Fleckerlteppich" (je nach Bundesland unterschiedlich) abfinden. Grund: Bund und Länder konnten sich wieder einmal nicht rechtzeitig auf eine Regelung einigen. Manche Dinge ändern sich eben nie. (cmi, simo, vö, 27.12.2016)