Was die Vorratsdatenspeicherung taugt, zeigte sich in Österreich: wenig bis gar nichts. In den Jahren 2012 bis 2014 waren Netzbetreiber hierzulande verpflichtet, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das erklärte Ziel: die Verhinderung von Terroranschlägen.

Polizei und andere Behörden machten reichlich Gebrauch von der umfassenden Datensammlung: Fast täglich wurde darauf zugegriffen. Allerdings nicht, um Terroristen zu überwachen oder zur Strecke zu bringen, sondern um Delikten wie Stalking, Diebstahl, Raub und Suchtgifthandel nachzugehen. Auch im Kampf gegen Doping, Urkundenfälschung, Raufhandel, Verletzung des Amtsgeheimnisses, die "verbotene Herstellung von Tabakwaren" oder die "Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung" wurden die Daten herangezogen.

Ein Antiterrorgesetz wurde also gegen Dopingsünder und Zigarettenfälscher eingesetzt und entpuppte sich so als politisches Placebo, das genutzt wurde, um Aufklärungsraten in Kriminalitätsstatistiken zu verbessern.

2014 setzte der Verfassungsgerichtshof diesem Treiben ein Ende. Die Vorratsdatenspeicherung sei "nicht verhältnismäßig" und stelle einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte" dar, hieß es damals in der Begründung, mit der dieses Werkzeug wieder abgeschafft wurde.

Eine Rechtsmeinung, die auch der Europäische Gerichtshof teilte – und nun in einem neuen Urteil bekräftigt. Wenn schon Daten gespeichert werden müssen, dann nur das "absolut Notwendige", der Zugriff müsse durch Gerichte erlaubt und Betroffene informiert werden, urteilte er am Mittwoch.

Ein wohltuender Richterspruch, der Grundrechte und persönliche Freiheiten gerade in diesen unruhigen Zeiten schützt – auch wenn nach dem furchtbaren Anschlag in Berlin konservative und teils auch sozialdemokratische Politiker stimmgewaltig nach einer Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen rufen.

Es waren gerade solche Rufe, die nach den Anschlägen in New York und Madrid zur Einführung von Datenspeicherungen in zahlreichen europäischen Ländern führten.

Es bleibt zu hoffen, dass nun endlich alternative Wege im Kampf gegen den Terrorismus genutzt werden. So ist es von Österreich oder anderen europäischen Staaten aus möglich, ohne gröbere Probleme Geldgeschäfte mit Banken zu machen, die der sogenannte "Islamische Staat" (IS) kontrolliert. Es ist längst an der Zeit, derartige Verbindungen zu kappen und so Finanzierungsquellen der Islamisten auszutrocknen. Auch ist es notwendig, richtige Lehren aus den Enthüllungen von Edward Snowden zu ziehen. Es darf schlicht nicht die Aufgabe von Geheimdiensten sein, Politiker und staatliche Organe von befreundeten Staaten zu bespitzeln. So überwacht der deutsche Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit der US-amerikanischen NSA das österreichische Innenministerium. Auch wird jeder Schritt der französischen Regierung rund um die Uhr von den USA ausspioniert. Diese Praktiken müssen schleunigst beendet werden.

Geld und Personal, die dadurch frei werden, wären sicherlich besser in ein gemeinsames Vorgehen von Geheimdiensten gegen den IS und andere islamistische Terrororganisationen investiert. (Markus Sulzbacher, 21.12.2016)