Wien/Salzburg – Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu 52.730 Euro Strafe verurteilt, berichtet die Wochenzeitung "Falter" in ihrer aktuellen Ausgabe.

Der Richter habe festgestellt, dass die Software zur Arbeitszeitaufzeichnung von Spar und Interspar so programmiert gewesen sei, dass die Zeiterfassung immer zugunsten des Arbeitgebers ausgefallen sei, zitiert die Zeitung Johann Schöffthaler vom Arbeitsinspektorat im Sozialministerium, der 14 Spar- und Interspar-Filialen kontrolliert und angezeigt hat. "Mit dem Gerichtserkenntnis gilt es als erwiesen, dass Spar keine Arbeitszeitaufzeichnungen führte, aus denen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ersichtlich ist", so Schöffthaler.

In einer Filiale, so das Gericht, waren etwa die Pausen von 9 Uhr bis 9.15 Uhr im Zeiterfassungssystem festgeschrieben. Wenn die Kassierin aber erst um 9.10 Uhr die Pause antreten konnte, weil sie noch Kundschaft an der Kassa bedienen musste, wurden ihr nicht fünf Minuten als Pause verrechnet, sondern die ganzen 15 Minuten. Machte sie allerdings länger Pause -etwa von 8.55 Uhr bis 9.20 Uhr -wurden ihr sehr wohl 25 Minuten als Pause verrechnet, führt der "Falter" als Beispiel an.

Spar bringt Rechtsmittel ein

Spar hat sich unterdessen gegen das Urteil vehement zur Wehr gesetzt. "Wir möchten in aller Deutlichkeit festhalten, dass Spar selbstverständlich eine detaillierte Arbeitszeitaufzeichnung für alle Mitarbeiter führt", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann.

Gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts habe man bereits Rechtsmittel eingebracht. "Insgesamt prüfen wir in dieser Causa weitere rechtliche Schritte", betonte Berkmann.

Die Behauptungen im Falter-Artikel stellen die Sachlage aus Sicht des Konzerns verzerrt dar. (APA, 21.12.2016)