Ein Mädchen wird mitten in Wien brutal geschlagen und beleidigt. Andere Jugendliche filmen, wie die 15-Jährige misshandelt wird, und stellen den Clip auf Facebook. Die Plattform braucht sehr lange, um das Video zu löschen. Deshalb klagen die Grünen Facebook-Chef Mark Zuckerberg wegen Cybermobbings. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Ermittlungen eingestellt – mit einer durchaus guten Begründung: Denn im Gesetz heißt es, dass Cybermobbing über einen "längeren Zeitraum" erfolgen muss. Facebook löschte das Video jedoch nach wenigen Tagen. Genauso verständlich ist aber die Empörung der Grünen darüber, dass Facebook straffrei bleibt. Die Plattform löscht Hass und Fake-News nur, wenn sie extrem unter Druck gerät. Für Klicks, Verweilzeit und damit Werbeeinnahmen nimmt Facebook fast jedes Übel hin.

Doch es ist nicht die Schuld der Staatsanwaltschaft, dass gegen Facebooks Verhalten kein wirkungsvoller Paragraf besteht. Es wird immer deutlicher, dass die Justiz mit neuen Phänomenen im Netz überfordert ist. Bis Gesetze gegen neuartige Probleme formuliert sind, ist in einem anderen Bereich bereits Feuer am Dach. Außerdem wird deutlich, dass das Strafrecht momentan gegen Hassbotschaften, Falschinformationen und Missbrauch auf Facebook keine wirkungsvolle Handhabe bietet. Der Gesetzgeber muss sich schleunigst überlegen, wie er sich dem schnellen Netz anpassen kann. (Fabian Schmid, 19.12.2016)