Südkoreas Präsidentin Park Geun-hye.

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Seoul – Die Anwälte der vorläufig entmachteten südkoreanischen Präsidentin Park Geun-hye sehen keine legale Grundlage dafür, der Politikerin das höchste Staatsamt zu entziehen. Sie hätten am Freitag in einer 24-seitigen Stellungnahme Gründe genannt, warum Park wieder ins Amt eingesetzt werden solle, berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap.

"Weil keine Beweise für eine Straftat vorliegen, kann es unserer Ansicht nach auch keinen Grund für eine Amtsenthebung geben", wurde einer der Anwälte nach der Übergabe der Dokumente an das Gericht zitiert.

Parlament für Amtsenthebungsverfahren

Das Parlament hatte vor einer Woche mit großer Mehrheit für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Park gestimmt. Anlass des Oppositionsantrags war eine Korruptionsaffäre um eine langjährige Vertraute Parks. Park hatte sich für die Affäre mehrmals entschuldigt, aber Vorwürfe zurückgewiesen, in kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein.

Das Verfassungsgericht hat mindestens sechs Monate Zeit, eine endgültige Entscheidung über eine Absetzung Parks zu treffen. Bis dahin sind die Funktionen der Präsidentin, die noch regulär bis Februar 2018 im Amt ist, nur ausgesetzt. (APA, 16.12.2016)