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Gentechnisch verändertes Soja in der EU kommt vor allem aus Übersee. Hier eine Plantage in Brasilien, wo die Pflanze angebaut wird, die dann in der EU als Futtermittel eingesetzt wird.

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Brüssel/Luxemburg – Der Spruch zur Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen war von Gentechnikgegnern herbeigesehnt worden. Doch dürfte das Urteil bei den klagsführenden drei deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für Enttäuschung sorgen: Die EU muss genetisch veränderte Sojabohnen für die Zulassung für Lebens- und Futtermittel (GVOs) nicht erneut auf mutmaßliche Gesundheitsgefahren überprüfen lassen, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa habe 2012 korrekt geprüft. Bei dieser Untersuchung wurden gentechnisch veränderte und vom US-Saatgutriesen Monsanto entwickelte Sojabohnen als ebenso sicher eingestuft wie herkömmliche Sojabohnen.

Keine Auswirkungen

Die NGOs Testbiotech, Sambucus und European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility haben das nicht so gesehen und den Untersuchungen der Efsa misstraut. Die Efsa sah damals bei "bestimmungsgemäßer Verwendung" keine Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier. Dieser Ansicht folgte nun der EuGH. Die Risikobewertung sei von der Efsa nach "höchstmöglichen Standards" durchgeführt worden.

Die Kläger hatten insbesondere kritisiert, dass die Efsa nicht bewertet hat, ob die neuen Proteine von GVO-Soja bei Kleinkindern allergieauslösend sein können. Gentechnisch veränderte Sojabohnen werden in die EU importiert und finden als Futtermittel für Nutztiere Verwendung. Allein für Österreich werden die diesbezüglichen Importe auf rund 500.000 Tonnen vor allem Sojaschrot geschätzt. Lebensmittel aus Soja – vor allem Tofu – sind hierzulande aus eigener Produktion und frei von Gentechnik.

Halbleiterkartell bestätigt

Ein weiteres Urteil wurde bezüglich einer Strafe der beiden Halbleiterkonzerne Infineon und Philips gefällt. Diese bleiben auf der Strafe von insgesamt über 100 Millionen Euro wegen eines Kartells bei Smartcard-Chips sitzen. Das Gericht wies die Klagen der beiden Unternehmen zurück und bestätigte die von der EU-Kommission verhängten Geldbußen.

Infineon muss demnach 83 Millionen Euro berappen, Philips 20 Millionen. Auch der koreanische Hersteller Samsung war wegen der Beteiligung an Preisabsprachen zu einer Strafe von rund 35 Millionen Euro verdonnert worden.

Süße Markenrechte

In einem weiteren EuGH-Spruch ging es um Markenrechte der Süßwarenbranche, und zwar im Streit zwischen Nestlé und Cadbury Schweppes, die nunmehr Mondelēz heißt. Bei dem schon lange währenden Streit geht es darum, ob der typische Kit-Kat-"Finger" von Nestlé eine Unionsmarke darstellt, die dann andere Konzerne nicht verwenden dürfen. Das Gericht entschied, dass das EU-Markenamt EUIPO nochmals überprüfen muss, ob diese dreidimensionale Form eine in der Union geschützte Marke ist. (ruz, APA, 15.12.2016)