Wien – Am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien konnte man am Dienstag wieder etwas Einblick in Interna der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bekommen. Und zwar bei der Fortsetzung des Verfahrens von jenem Ex-Revisor, der seinen Vertrag als stellvertretender Abteilungsleiter der Innenrevision zurückhaben will. Wie berichtet war der strenge, intern unbeliebte Revisor versetzt worden, er arbeitet heute, zum Referenten degradiert, in der Bankenaufsicht. Der 49-Jährige hat mehrere Klagen eingebracht, eine wegen Mobbings. Die Mediation scheiterte, laut Kläger habe ihm der Personalchef da "meine Prinzipientreue vorgeworfen, die mit der OeNB-Unternehmenskultur nicht zu vereinbaren sei".

Am Dienstag ging es zunächst darum, ob die OeNB bei der Versetzung die Regeln ("Abfederungsbestimmungen") eingehalten hat. Nein, sagte die Vorsitzende des Wiener Betriebsrats aus, der Betriebsrat habe der Versetzung auch nicht zugestimmt.

Danach bat die Richterin, ASG-Präsidentin Olga Stürzenbecher-Vouk, den Kläger um seine Darstellung. Der Exrevisor erzählte, dass ihn OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny selbst über seine Versetzung informiert habe. Begründet habe Nowotny das nie, "für mich war seine Motivation aber völlig klar".

Der Kläger glaubt, dass er zu unbequem wurde. Jedenfalls habe er vor der Versetzung an etlichen "Deliktrevisionen" gearbeitet, mit denen seine Abteilung beauftragt wurde. Fälle wie die zwei, bei denen Notenbanker (fremdes) Geld vom Bankomaten mitgehen ließen, oder jener, bei der 50.000 Euro aus dem Sicherheitsbereich verschwanden und "ganz woanders wieder auftauchten". In der IT-Abteilung seien Aufträge über die Ausschreibungssumme hinaus vergeben worden – und einmal sei er mit seiner Arbeit quasi dem Direktorium selbst in die Quere gekommen. Die OeNB sieht das alles anders.

OeNB-Spitze gab Weisung

Bei diesem "Initialfall" sei es um einen von der EZB kommenden Prüfauftrag des von der OeNB verantworteten Zahlungsverkehrs gegangen. Die Revision habe in dem Konnex einen kritischen Bericht zum Risiko erstellt. Eine vom OeNB-Chef unterschriebene Weisung, wonach die Revision das Risiko geringer einzustufen habe, sei die Folge gewesen. "Letztlich lief das auf ein falsches Testat hinaus, das ich abgeben musste", sagte der Kläger zu der Sache, über die DER STANDARD 2013 berichtet hat. Damals habe er "gewusst, dass etwas passieren wird", meinte der Kläger unter Wahrheitspflicht.

Wie die Sache ausgeht, wird man in ein paar Monaten wissen. Die Verhandlung wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich. (Renate Graber, 14.12.2016)