Thun – Ein 48-Jähriger, der im Jahr 2013 gemeinsam mit seinem damals minderjährigen Sohn einen Heimleiter und dessen Lebensgefährtin getötet haben soll, ist am Dienstag vom Regionalgericht Thun zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslang mit anschließender Verwahrung. Das Verfahren gegen seinen Sohn wird in Kürze vor einem Jugendgericht verhandelt.

Das erstinstanzliche Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen Partnerin grausam ermordet hatten. Die Opfer wiesen insgesamt mehr als 100 Messerstiche auf.

Der Sohn hatte rund zehn Jahre vor der Tat einige Wochen in dem Heim in Spiez verbracht. Dabei empfand er Bestrafungen als demütigend und ungerecht. Es soll darum gegangen sein, dass er eingenässte Hosen oder Bettwäsche selber auswaschen musste. Vater und Sohn waren auch Jahre danach derart erzürnt, dass sie den Heimleiter und dessen damalige Partnerin als unliebsame Zeugin töteten. (APA, 13.12.2016)