Eisenstadt – Die FPÖ Burgenland hat am Montag ihre Vorstellungen die Mindestsicherung betreffend präsentiert. Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz sprach sich dafür aus, "dass es mehr Sachleistungen als Geldleistungen geben soll". "Wir wollen zur Diskussion stellen, ob überhaupt jemand, der im Asylstatus ist, auch die Mindestsicherung bekommen soll", sagte der FPÖ-Landesparteiobmann vor Journalisten.

"Die Massenzuwanderung wird auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein", glaubt Tschürtz. "Wir sagen: Es wäre sinnvoll, die Menschen in der Grundversorgung zu lassen."

Als Beispiele für Sachleistungen nannte er Gutscheine für Lebensmittel, den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen und zum Einkauf in Fachgeschäften. Auch eine "Wohnerhaltungszulage", beispielsweise in Form von Gutscheinen für Putzartikel und Werkzeug, solle es geben, "wenn jemand darauf aufpasst, dass die Wohnung sauber ist".

Job-Anspruch für alle "nicht okay"

Wenn jemand straffällig werde, solle es Konsequenzen geben, forderte der Landeshauptmannstellvertreter. Darüber müsse man noch mit dem Koalitionspartner SPÖ reden. "Den Job-Anspruch für alle finden wir nicht okay", stellte er fest.

"Wir wollen im Burgenland Zeichen setzen", sagte Tschürtz. Man wolle "die sinnvollste" und "die effizienteste" Mindestsicherung.

Man werde in den nächsten Tagen die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über die Novelle zum burgenländischen Mindestsicherungsgesetz beginnen, skizzierte FPÖ-Klubobmann Geza Molnar den Zeitplan. Danach sollen auch die anderen Landtagsparteien eingebunden werden. Im ersten Quartal 2017 soll dann die Gesetzesänderung in Kraft treten.

"Erhebliche Kostensteigerungen"

Molnar verwies erneut auf "erhebliche Kostensteigerungen": Für die Mindestsicherung waren 2016 im Burgenland 8,5 Millionen Euro budgetiert, für 2017 seien es bereits 11,3 Millionen. Bei der Grundversorgung steige man "von unter zehn Millionen Euro (2016, Anm.) auf fast 26 Millionen Euro im kommenden Jahr".

Die FPÖ schlage vor, auch für jene, die "Asyl auf Zeit" im Burgenland haben, die Grundversorgung anzuwenden oder ein Modell der Mindestsicherung zu finden, das der Grundversorgung und dem Landesbetreuungsgesetz gleiche. Dies müsse zuvor noch juristisch geklärt werden, betonte Molnar. Es sei nicht ganz klar, ob es gestattet sei, Asylberechtigte in der Grundversorgung zu belassen. "Bei subsidiär Schutzberechtigten ist es durchjudiziert: Dort ist es zulässig." Personen, die einen dauernde Aufenthaltsberechtigung in Österreich hätten, "die wird man wohl in die Mindestsicherung nehmen müssen".

Aufgrund eines Antrags im Landtag gebe es bereits Eckpunkte für die gesetzliche Regelung – etwa eine Deckelung, die Überlegung, eine Wartefrist einzuführen, und eben eine Schwerpunktlegung auf Sachleistungen. Dass es bei den Gesprächen mit der SPÖ Probleme geben könnte, "kann ich mir nicht vorstellen", zumal man "die gleiche Zielsetzung" habe, meinte Tschürtz. (APA, 12.12.2016)