Die Pizza, die im Karton geliefert wird, muss weiterhin keine Angaben über Zucker, Fett und Salz haben.

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Wien – Ab Dienstag müssen vorverpackte Lebensmittel auf der Verpackung verpflichtend eine Nährwertdeklaration aufweisen. Der Verbraucher soll in Zeiten zunehmend falscher Ernährung leicht erkennen können, welche wesentlichen Nährwerte im gekauften Produkt enthalten sind.

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass der Brennwert und die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz möglichst in Tabellenform angegeben werden müssen. Ausnahmen gibt es abgesehen von Kleinpackungen (größte Oberfläche kleiner als 25 Quadratzentimeter) für bestimmte Kategorien wie alkoholische Getränke, Mineralwasser, Gewürze und Kaugummi.

Kritisch kann die Frage sein, wann vorverpackte und wann nichtvorverpackte Lebensmittel vorliegen. Vorverpackte Lebensmittel sind all jene Produkte, die vor dem Anbieten derart verpackt worden sind, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Packung zu öffnen.

Das würde grundsätzlich auf jede Art der Take-away-Speisen oder des Lieferessens zutreffen. Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers oder in Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf verpackt werden, gelten allerdings nicht als vorverpackt. Gastronomiebetriebe brauchen sich daher über die Nährwertdeklaration keine Gedanken zu machen.

Heikel sind die im Trend liegenden Saft- oder Detoxkuren, bei denen auf besonderen Kundenwunsch hergestellte Speisen für mehrere Tage vorbereitet werden und der Verbraucher sie zu Hause lediglich konsumieren muss. Das ist in Wahrheit eine dem Take-away-Essen ähnliche Form, die Behörde geht jedoch von vorverpackten Lebensmitteln aus.

Aus für Nährwertprofile

Im Zusammenhang mit der Information über Nährwerte stehen auch die Nährwertprofile. Bis 2009 hätten diese aufgrund der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erstellt werden sollen. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hätte Modelle von verschiedenen Lebensmitteln vorlegen und Grenzwerte von Nährwerten (insbesondere Fett, Zucker, Salz) festlegen sollen.

Ziel war, dass ab einer bestimmten Menge zum Beispiel von Zucker keine gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden dürfen. Solche Angaben können insbesondere durch die Anreicherung von Vitaminen zu praktisch jedem Lebensmittel gemacht werden, obwohl eine generell positive Wirkung bei einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht gegeben ist.

Es hat sich aber gezeigt, dass die Erstellung derartiger pauschaler Modelle auf erhebliche Schwierigkeiten stößt und auch die betroffenen Hersteller berechtigten Widerstand leisten. Das EU-Parlament hat heuer für die Streichung der Nährwertprofile gestimmt. Die Nährwertdeklaration wird damit weiterhin die beste Form sein, sich über die Nährwerte eines Lebensmittels zu informieren.

Inkonsistent ist die Haltung des EU-Parlaments aber insofern, als die von der EFSA positiv bewerteten gesundheitsbezogenen Angaben zu Koffein blockiert werden. Man fürchtet, dass andernfalls die gerade bei Jugendlichen beliebten Energydrinks zusätzlich mit gesundheitsbezogenen Angaben wie "fördert die Konzentration" oder "fördert die Ausdauer" beworben werden und damit der Konsum steigt. Das soll aufgrund des hohen Zuckergehalts vermieden werden. (Jakob Hütthaler-Brandauer, 12.12.2016)