Barrierefreiheit ist nicht nur im öffentlichen Raum ein Thema: Seit Jahresbeginn müssten alle privatwirtschaftlichen Häuser barrierefrei sein – aber es gibt Ausnahmen.

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Wien – Zwar gibt es seit gut zehn Jahren das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Österreich, in Bezug auf Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen in der Privatwirtschaft ist es aber erst seit Jänner 2016 voll anzuwenden. Das betrifft zum Beispiel Gasthäuser, Geschäfte und Kinos. Das Inkrafttreten könnte dazu geführt haben, dass mehr Menschen ihr Recht einfordern.

Denn bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice, an die sich Menschen mit Behinderung wegen Diskriminierung wenden können, wurden bis Ende Oktober deutlich mehr Schlichtungsfälle registriert als im gesamten Vorjahr, erfuhr der STANDARD. So waren es zwischen 1. Jänner und 31. Oktober 2016 bereits 233 Fälle, im gesamten Jahr 2015 noch 180. 131 Schlichtungsversuche heuer betrafen das tägliche Leben, 102 die Arbeitswelt. Das Sozialministerium sei bezüglich weiterer Verbesserungen der Rechtssicherheit in der Behindertengleichstellung in Gesprächen mit dem Justizressort und den Sozialpartnern, hieß es zudem aus dem Büro von Minister Alois Stöger (SPÖ).

Nicht mehr Klagen

Erst wenn ein Schlichtungsversuch erfolgte, können gerichtlich Ansprüche geltend gemacht werden. Die Zahl der Klagen habe heuer aber nicht zugenommen, sagt Andrea Ludwig, die beim Klagsverband – einer NGO zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern – die Rechtsdurchsetzung leitet. Als Zeichen dafür, dass schon viel barrierefrei sei, sieht sie dies aber nicht – eher mangle es noch an Bewusstsein.

Für Betroffene sei laut Ludwig wohl auch abschreckend, dass schwer einzuschätzen sei, ob ihr Anliegen eine Chance hätte. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen: So darf eine bauliche Adaptierung im Fall "unverhältnismäßiger Belastungen" ausbleiben.

Sehr langfristige Planung

Im öffentlichen Bereich gelten noch längere Fristen für die Schaffung von Barrierefreiheit, einige Bundesländer setzen sich gar keinen Zeithorizont, andere – wie Wien – einen langen (bis 2042). Wobei Neubauten längst barrierefrei errichtet werden sollten – Details sind da Ländersache.

Eisenstadt gab am Freitag, einen Tag vor dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, bekannt, bis 2030 Gebäude in Stadtbesitz, den öffentlichen Raum und Mobilität barrierefrei zu machen. Österreichische Behindertenorganisationen befassen sich zudem mit der Ausarbeitung eines Zertifizierungssystems zur Steigerung von Barrierefreiheit. (Gudrun Springer, 3.12.2016)